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Unschuldsvermutung

Fraktionen: Unschuldsvermutung und Schaden abwenden

Spaichingen / Lesedauer: 4 min

Fraktionen: Unschuldsvermutung und Schaden abwenden
Veröffentlicht:29.08.2014, 20:12

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Wie gehen die für die Stadt politisch Verantwortlichen mit der Nachricht um, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher erhoben hat? Wir baten die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat um kurze Stellungnahmen. Auch zur Frage, ob der Bürgermeister für den Fall eines Hauptverfahrens sein Amt ruhen lassen solle.

: „Oberstes Ziel muss es sein, Schaden von der Stadt und dem Amt des Bürgermeisters fernzuhalten. Wie bei jeder anderen Person gilt aber auch bei Herrn Schuhmacher vorerst die Unschuldsvermutung. Zum Verfahren werden wir uns nicht äußern, das ist Aufgabe der Justiz. Klargestellt wurde durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, dass es im Ermittlungsverfahren stets einzig und allein um die Aufklärung und Feststellung etwaiger Straftaten ging und nicht darum, jemandem persönlich zu schaden oder gar Politik im Gerichtssaal zu betreiben.“

Heinrich Staudenmayer, Freie Wähler : „Kein seriöser politisch Verantwortlicher wird sich zum jetzigen Zeitpunkt Gedanken über eine ,Übergabe’ der Amtsgeschäfte machen. Eine Einreichung einer Klage ist noch kein Prozess und schon gar nicht eine Verurteilung, auch wenn dies sich einige wenige bereits wünschen. Hier sollten sich alle vor Vorverurteilungen hüten! Dies gebietet, unabhängig von der Person, der Respekt vor dem Amt. (...) Das, was zum jetzigen Zeitpunkt an Klagepunkten bekannt ist, rechtfertigt es keinesfalls, sich über eine Änderung an der Spitze der Verwaltung Gedanken zu machen. Nach meiner persönlichen Ansicht ist es schon sehr dürftig, was nach der ganzen Aufregung an Klagepunkten übriggeblieben ist. Ob hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel noch gegeben ist, darf stark bezweifelt werden. Aber ich gehe davon aus, dass unser Rechtssystem unabhängig ist.“

Harald Niemann, Pro Spaichingen : „Herr Bürgermeister Schuhmacher hat im letzten Jahr in einer Art Bürgerinformationsveranstaltung Spaichinger Bürger namentlich diskreditiert und diffamiert unter dem Vorwand der Unschuld. Das damalige Handeln und Verhalten ist für uns eines Bürgermeisters nicht würdig und macht aus unserer Sicht im Nachhinein eine 100-prozentige Unschuld unabdingbar. Dass nun die Staatsanwaltschaft eine Anklage bei Gericht eingereicht haben soll und das gleich in sieben Fällen, löst bei der Pro Spaichingen-Fraktion aufgrund vergangener Erfahrungen mit Herrn Bürgermeister Schuhmacher kein Erstaunen aus. Wie Herr Bürgermeister Schuhmacher seinen Amtseid im Bezug darauf, Schaden von der Stadt abzuwenden, für sich interpretiert, ist uns schleierhaft. Für uns gilt die Unschuldsvermutung, bis durch ein Gericht eine strafbare Handlung nachgewiesen wurde und diese gilt es abzuwarten.“

Leo Grimm, FDP : „In Spaichingen gilt auch für unseren Bürgermeister immer noch die Unschuldsvermutung. Schon daher verbieten sich vorschnelle Vor-Verurteilungen, zumal diese geeignet sind, unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens Personen in ihrer sozialen Stellung zu ruinieren. Die Einreichung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft bedeutet nichts anderes als das förmliche Ende eines Ermittlungsverfahrens. Jetzt wird das zuständige Gericht in der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob und in welchem Umfang diese Anklage zugelassen wird. Die FDP-Fraktion hat hier volles Vertrauen in die Unabhängigkeit des Gerichtes. Selbst wenn das Gericht die Anklage ganz oder teilweise zulässt und das Hauptverfahren eröffnet, ist damit noch keinerlei Verurteilung verbunden. Es gebietet schon der Respekt vor dem Amt des Bürgermeisters, hier keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Die FDP-Fraktion ist allerdings froh darüber, dass nunmehr die Chance besteht, in einem rechtsstaatlichen Verfahren Klarheit zu bekommen über die Qualität und Beweggründe der Vielzahl von Strafanzeigen, und dass nun endlich Ross und Reiter genannt werden müssen. Es besteht keinerlei Veranlassung, sich über die Führung der Amtsgeschäfte Gedanken zu machen. Diese bleiben selbstverständlich bis zur vollständigen Klärung der Vorwürfe beim gewählten Amtsinhaber.“

Walter Thesz, SPD : „Es ist abzuwarten, ob das Landgericht Rottweil nach genauer Prüfung der Anklageschrift das Verfahren eröffnet oder nicht, selbst nach einer Eröffnung des Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. Wir alle sollten nun erst die Entscheidung des Landgerichts Rottweil abwarten und dann unaufgeregt gegebenenfalls die weitere Zukunft besprechen.“

Alexander Efinger von den Grünen haben wir am Freitag nicht erreicht.