Nachverdichtung
In Dauchingen entsteht eine Reihe neuer Wohnhäuser
Dauchingen / Lesedauer: 2 min
Der Gemeinderat hat zwei Vorhaben zur innerörtlichen Nachverdichtung auf den Weg gebracht, indem der Aufstellungsbeschluss beziehungsweise eine Planänderung des jeweiligen Bebauungsplanes beschlossen wurde. Zunächst ging es um das Areal Niedereschacher Straße 44 sowie ein hinterliegendes Grundstück an der Daimlerstraße.
Der Investor und neue Eigentümer der Fläche plant im östlichen Bereich drei Mehrfamilienhäuser mit jeweils sieben Wohneinheiten und jeweils zwei baurechtlichen Vollgeschossen sowie jeweils einem zurückversetzten Pultdachgeschoss, welches baurechtlich nicht als Vollgeschoss zählt. Die Traufhöhen sind auf maximal sieben und die Gebäudehöhen auf maximal elf Meter festgelegt. Planerin Laura Digiser erläuterte, dass sich diese Gebäudehöhen jeweils auf das Niveau der Erschließungsstraße beziehen. Das sei ein praktikabler Weg.
Mathias Schleicher fragte nach, wie hoch denn die Straße in das Gelände eingebaut werde. Obwohl Digiser keine umfassende Antwort geben konnte, da ihr Vermessungsunterlagen diesbezüglich nicht vorliegen, nahm der Rat die Planung nach kurzer Diskussion so an, da man ansonsten mit dem Investor wieder in Verhandlungen treten müsste. Das allerdings wollte niemand, zumal der Investor bereits in der Geschossanzahl den Wünschen des Rates entgegengekommen war.
Im mittleren Bereich sollen sechs Einfamilienhäuser mit jeweils zwei Vollgeschossen mit maximaler Traufhöhe von 6,50 Metern und maximaler Gebäudehöhe von zehn Metern entstehen und im westlichen Bereich mehrere Gewerbeeinheiten, verteilt auf zwei Gebäude mit je drei Vollgeschossen und einer maximalen Gebäudehöhe von elf Metern. Erschlossen werden diese drei Baufelder über eine private Erschließungsstraße von der Niedereschacher Straße aus, welche am Ende eine Wendeanlage erhält.
In der Ortsmitte will ein Bauherr drei Reihenhäuser auf einem hinterliegenden Grundstück errichten. Der Bebauungsplanentwurf mit Abgrenzungsplan wurde ebenfalls dem Gemeinderat vorgestellt. Für eine Fläche, die bisher als private Grünfläche im Bebauungsplangebiet Ortsmitte ausgewiesen war, soll eine bauliche Entwicklung ermöglicht werden. Der Gemeinderat hat diesem Bebauungsplanentwurf mit sämtlichen Festsetzungen mehrheitlich zugestimmt. Erschlossen wird das neue Baufeld über das Grundstück Wilhelm-Feder-Straße 26, welches hierfür mit einem grundbuchrechtlich eingetragenen Überfahrtsrecht belastet ist. Günther Haffa sagte, er könne der Änderung wegen der schwierigen Zufahrtssituation nicht zustimmen.