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Freispruch

Gericht rügt „schwere Fehler“

Rottweil / Lesedauer: 3 min

Urteil im Drogenprozess: Nur einer der neun Angeklagten muss im Gefängnis bleiben
Veröffentlicht:11.02.2020, 19:28

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Mit Freisprüchen für einen 43-jährigen Tuttlinger und die einzig angeklagte Frau sowie vier Bewährungsstrafen ist am gestrigen Dienstag nach 19 Verhandlungstagen vor dem Landgericht Rottweil der Prozess geendet, der mit dem Vorwurf des bandenmäßigen Drogenhandels begonnen hatte. Doch davon blieb an am Schluss nur wenig übrig. In den Urteilen ging es nur noch um Drogenhandel „in minder schweren Fällen“.

„Ein denkwürdiges Verfahren geht zu Ende“, begann Karlheinz Münzer , der Vorsitzende Richter, seine ausführliche Urteilsbegründung, und ging übergangslos auf den wunden Punkt dieses Verfahrens ein: die Ermittler. In wohlgesetzten, aber an Deutlichkeit kaum zu überbietenden Worten rügte er ihre Versäumnisse, Fehler und auch Verstöße gegen einschlägige Vorschriften. Sie seien komplett auf den Kronzeugen „hereingefallen“ und hätten die gesamte Anklage auf diesen aufgebaut. Das hätte nicht passieren dürfen. Der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft seien „gravierende Fehler“ unterlaufen.

Der Mann, der aus Bulgarien kam, sei am Anfang des Verfahrens ebenfalls als Beschuldigter geführt worden, habe sich dann als Kronzeuge angeboten, nur um einer Strafe zu entgehen und sei schließlich als „Vertrauensperson“ der Polizei eingesetzt worden und nicht, wie von den Ermittlern beteuert, nur als „Lockspitzel“. Das aber sei gesetzlich untersagt, betonte Münzer und fügte einen ungewöhnlichen Satz hinzu „Diesen schweren Fehler bedauern wir!“ Die Alarmglocken hätten nicht nur hier klingeln müssen.

Als zweites großes Versäumnis bezeichnete der Richter die Tatsache, dass entgegen allen Vorschriften in Lehrbüchern die Identität des Mannes überhaupt nicht geprüft worden sei. Dann habe niemand bemerkt, dass sich der Mann als Bulgare ausgegeben, aber nur gebrochen bulgarisch gesprochen habe. Unerklärlich sei auch, dass niemand auf die Idee gekommen sei, im Ausland Auskünfte wegen der gefälschten Dokumente einzuholen. Ähnlich ging es weiter mit Münzers Mängelliste.

Und das alles, so betonte er, sei prägend für die eher milden Urteile gewesen. Besonders gravierend wirkte sich das bei dem 43-jährigen Tuttlinger aus. Ihn hatte der Kronzeuge unter anderem beschuldigt, 120 Kilogramm Kokain gelagert zu haben. Dafür fanden sich keinerlei Beweise. So sei der 43-Jährige zu einem „Opfer“ des Kronzeugen geworden, sagte Münzer.

Die neun Angeklagten sind alle mazedonischer Abstammung, kommen zum großen Teil aus dem gleichen Dorf. Sie haben fast alle eine höhere Schule besucht, sind dann aber, manche mit 15, andere später, ins Drogenmilieu abgerutscht.

Es habe keinerlei Beweise auf eine Bandenstruktur gegeben, sagte Richter Münzer. Und auch für eine Bewaffnung geben es keine Hinweise.

Die höchste Strafe mit zwei Jahren und neun Monaten bekam ein 35–Jähriger, seine Mutter ist Polizistin. Er hatte auch mit der höchsten Drogenmenge gehandelt, 250 Gramm Kokain. Nachdem er bereits ein Jahr lang in Untersuchungshaft saß und wegen guter Führung auf eine Verbüßung von zwei Drittel der Haft hofft, könnte er nach sieben Monaten auf freien Fuß kommen.

Zwei Mittäter wurden zu Haftstrafen von einem Jahr beziehungsweise neun Monaten verurteilt, kamen sie allerdings aufgrund der in U-Haft abgesessenen Strafe sofort auf freien Fuß. Ein weiterer Angeklagter aus Tuttlingen, 47 Jahre alt und seit kurzem auch mit deutscher Staatsbürgerschaft, kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon.