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Fastnachtsumzug

Kung Fu-Tritte verletzen 17-Jährige

Primtal / Lesedauer: 4 min

Bewährungsstrafe für Angeklagten wegen eines Vorfalls beim Aldinger Fasnachtsumzug
Veröffentlicht:16.05.2019, 12:42

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Ein Vorfall mit Körperverletzung beim Aldinger Fastnachtsumzug im Januar 2018 ist am Amtsgericht Spaichingen verhandelt worden. Zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde ein junger Mann aus dem Raum Spaichingen.

Zwei Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen treffen nach dem Aldinger Umzug am Toilettenwagen, etwas abseits vom Marktplatz, zusammen. Eine 17-Jährige wird an den Haaren gezogen und bekommt zwei Tritte in die Rippen. Außerdem wird eine weitere Jugendliche ins Gesicht geschlagen. Angeklagt wegen Körperverletzung und Beleidigung waren ein 23-Jähriger und ein 22-Jähriger aus dem Raum Spaichingen.

„Ich erinnere mich an nichts“, sagte der Angeklagte, der die Jugendliche an den Haaren gezogen und getreten haben soll, zu Beginn der Verhandlung. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft aus der Anklageschrift verlesen, dass der 23-jährige Angeklagte unter Alkoholeinfluss gestanden und 1,3 Promille gehabt hatte, aber: „So betrunken kann er nicht gewesen sein, wenn er noch Kung Fu-artige Schritte machen konnte“, sagte Richterin Beate Philipp .

Dann rief sie die erste Zeugin in den Saal und sagte, dass zwei Zeuginnen nicht gekommen seien, weil sie Angst hätten. Über das Internet hätte der Bruder des Angeklagten sie bedroht, wenn sie etwas aussagen würden.

Die erste Zeugin, die auch das Opfer des Vorfalls war und Prellungen an den Rippen hatte, gab den Vorfall weitestgehend so wieder, wie er in der Anklageschrift stand. Auch zwei weitere Zeuginnen, die an dem späten Nachmittag im Januar mit dem Opfer unterwegs waren, stützten diese Angaben. „Er ist rumgehampelt und hat immer wieder den Kopf nach oben geworfen“, sagte eine der Zeuginnen. Dass die Tritte direkt gegen das Opfer gerichtet waren, glaube sie nicht.

Ob es einen Grund für die Aktion gegeben habe, wollte Richterin Philipp wissen. „Nein“, antwortete der Angeklagte. Als sein Verteidiger, Ulrich Bautz, wissen wollte, ob es nicht mit der Trennung von seiner Freundin eine Woche zuvor zu tun gehabt hätte und er sich deshalb „volllaufen“ ließe, gab der Angeklagte ein „Kann sein“ von sich.

„Ich hab den ganzen Tag mit den Jungs gechillt, und die haben nichts gemacht“, meinte ein weiterer Zeuge. Als die Richterin ihn zu Details befragte, wurde langsam klar, dass er nur eine kurze Zeit und nicht während der Tat am Toilettenhaus war. „Ich zweifle ja noch, ob sie überhaupt da waren“, sagte Richterin Philipp. „Sie haben also eine Falschaussage begangen und machen sich damit strafbar.“

Der zweite, 22-jährige Angeklagte, stand vor Gericht, weil er an dem Nachmittag im Januar in dem Gerangel eine der Zeuginnen auf den Mund geschlagen haben soll. Da die Zeugin sich jedoch nicht mehr erinnerte und auch sonst niemand diesen Vorfall gesehen hatte, wurde diese Anklage gegen ihn fallen gelassen.

Polizisten beleidigt

Verurteilt wurde er indes wegen einer zweiten Anklage, die auch verhandelt wurde. Es ging um „Beleidigung zweier Beamten“ in einer Nacht Ende März 2018. Er hatte Begriffe verwendet wie „Hurensohn“, „Opfer“, und weitere Beleidigungen getätigt.

Dass der Angeklagte sich vor Gericht bei dem einem, als Zeugen vernommenem Beamten entschuldigte und bereits im Vorfeld ein Schmerzensgeld von 250 Euro gezahlt hatte, wirkte sich positiv auf die Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung aus. „Vor allem für uns Polizisten, wo wir uns für den Schutz der Bürger einsetzen, sind solche grundlosen Beleidigungen nicht schön“, sagte der Polizist.

Der andere, 23-jährige Angeklagte, wurde wegen der Tat vor dem Toilettenwagen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt – dabei handelte es sich um eine Gesamtstrafe, die sich noch mit einem Urteil vom Oktober 2018 zusammensetzte. Im August 2017 war er aus dem Gefängnis entlassen worden und hat bereits andere Vorstrafen.

Er habe ein hohes Rückfälligkeitsrisiko. „Wenn ich sie nochmal hier sehe, gehen sie ins Gefängnis“, sagte Richterin Beate Philipp abschließend.