
Der Aldinger Gemeinderat hat den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Lindengasse II“ einstimmig gebilligt. Hier sollen am westlichen Rand von Aixheim auf einer Fläche von 23 118 Quadratmetern (Netto-Bauland: 17 199 Quadratmeter) 30 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser entstehen.
Die 30 Baugrundstücke haben eine Größe von 500 bis 700 Quadratmetern (Durchschnittsgröße: 570 Quadratmeter). Das Gebiet befindet sich westlich der Goethestraße, südlich der Oberdorfstraße und nördlich der Verlängerung der Schillerstraße. Es wird sich um ein allgemeines Wohngebiet handeln, in dem höchstens nicht störende Handwerks- und Gewerbebetriebe erlaubt sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Beherbergungsbetriebe, Läden, Wirtschaften oder Tankstellen. Auch Mehrfamilienhäuser sind ausgeschlossen. Es wird sich also um „ein ganz typisches Einfamilienhaus-Gebiet“ mit höchstens zwei Vollgeschossen handeln, wie Planer Rüdiger Stehle dem Gemeinderat darlegte.

Kein beschleunigtes Verfahren mit verkürzter Umweltprüfung
Die vier eingegangen Stellungnahmen von Anwohnern konnten teilweise berücksichtigt werden. Wohl nicht erhalten werden können aber die beiden auf dem Gebiet wachsenden Sal-Weiden, da diese genau auf der geplanten Strom-Trasse stehen. Doch wird es am Ende im Vergleich zur jetzigen Ackerfläche deutlich mehr Bäume geben. Denn entlang der Haupt- und Durchgangsstraße des künftigen Wohngebiets wird eine Baumallee gepflanzt. Die Zwischenräume zwischen den Bäumen können als Parkstreifen benutzt werden. Dadurch wird sich die Fahrbahnbreite auf 5,50 Meter reduzieren. Außerdem sollen die Grundstücksbesitzer verpflichtet werden, pro 400 Quadratmeter Grundstücksfläche einen Laub- oder Obstbaum zu pflanzen.
Zunächst hatte die Gemeinde geplant, den Bebauungsplan „Lindengasse II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches unter anderem mit verkürzter Umweltprüfung durchzuführen. Allerdings hatte die Rechtsprechung klargestellt, dass das nur erlaubt ist, wenn das überplante Gebiet sich abrundend an den Ortsrand anschließt. Weil sich das geplante Einfamilienhaus-Gebiet aber vom bestehenden Ortsrand deutlich absetzen wird, ist ein beschleunigtes Verfahren nicht möglich und es muss ein Bebauungsplan im Vollfahren mit allen üblichen Schritten durchgeführt werden. Das bedeutet unter anderem, dass der Umweltbericht durch eine Eingriffs-/Kompensatinsbilanz ergänzt und geeignete Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden müssen.
Mit der Zustimmung des Gemeinderats zum Vorentwurf wird nun die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Verwaltung hofft, nach der Sommerpause die zweite Offenlegung durchführen und das Verfahren noch in diesem Jahr abzuschließen zu können.
Für das Baugebiet „Weidenbruck“ in Aldingen ist die Reihenfolge der Vergabe der Bauplätze an die Bewerber noch während der Sitzung durch eine öffentliche Verlosung festgelegt worden.