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Hauptsatzung

Bürgermeisterin bekommt mehr Spielraum

Neuhausen ob Eck / Lesedauer: 2 min

Gemeinderat stimmt Anpassung der Hauptsatzung zu, will aber in manchen Punkten auch weiterhin mitentscheiden
Veröffentlicht:17.02.2021, 15:25

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Nach zwanzig Jahren ist in Neuhausen ob Eck die Hauptsatzung der Gemeinde angepasst worden. Künftig besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit, auch virtuell zu Gemeinderatssitzungen zusammenzufinden. Zudem bekommt der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin mehr Freiraum, was die Finanzen angeht – wenn auch weniger, als dem Gremium vorgeschlagen.

Die Hauptsatzung wurde im Jahr 2001 vom Gemeinderat erlassen. Nach Auffassung der Verwaltung sei eine Überarbeitung im Bereich der Zuständigkeiten erforderlich, da sich die Gemeinde in den vergangenen zwei Jahrzehnten verändert und das Haushaltsvolumen der Gemeinde nahezu verdoppelt habe.

Wegen der Corona-Pandemie kann der Bürgermeister – oder im Fall von Neuhausen die Bürgermeisterin – Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Diese Regelung gelte entsprechend auch für beratende Ausschüsse des Gemeinderats sowie der Ortschaftsräte. Basierend auf der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt, welche Aufgaben der Bürgermeisterin übertragen werden und bei welchen Aufgaben der Gemeinderat mitwirken will. Die Verwaltung schlug vor, das Budget für die Bürgermeisterin, ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat, auf 30 000 Euro für die laufenden Ausgaben festzusetzen.

Auch für die Veräußerung von beweglichem Vermögen sowie den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten sollte die Bürgermeisterin in bis zu einem Betrag von 30 000 Euro selbständig entscheiden können. Gemeinderätin Romana Hassler-Denzel sagte, dass in Gemeinden in vergleichbarer Größe die Höchstbeträge oftmals geringer angesetzt würden. Auch Gemeinderat Alfred Steppacher sagte, er könne diesen Betrag der Bevölkerung nur schwer vermitteln. Die Gemeinderäte einigten sich auf einen Höchstbetrag von 20 000 Euro. Die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben wurde von den Räten auf 4000 Euro, anstelle des Verwaltungsvorschlags von 6000 Euro festgesetzt.

Bei der Ernennung, Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A9, sah die Hauptsatzung vor, dass die Bürgermeisterin entscheiden solle. Gemeinderat Markus Seeh beantragte, dass sich die Bewerber bei Leitungsfunktionen, wie beispielsweise beim Kindergarten oder Bauhof, dem Gemeinderat vorstellen sollten und der Gemeinderat darüber zu entscheiden habe. Nach der Ergänzung wurde die Hauptsatzung einstimmig verabschiedet.