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Wehingen rechnet mit verstärkter Zuweisung von Flüchtlingen

Heuberg / Lesedauer: 3 min

Nach Änderung bei Gemeinschaftsunterkunft könnte Anschlussunterbringung ausgedehnt werden
Veröffentlicht:26.04.2019, 14:20

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Wie Bürgermeister Gerhard Reichegger im Wehinger Gemeinderat gesagt hat, beabsichtigt der Landkreis Tuttlingen, die in der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises im Gebäude Carl-Benz-Straße 8 untergebrachten Flüchtlinge an zentraler gelegene Standorte in Spaichingen, Trossingen und Tuttlingen umzuverteilen. Da diese danach auch nicht mehr auf die von der Gemeinde Wehingen zu erfüllende Unterbringungsquote angerechnet würden, sei in der Gemeinde zukünftig mit einer verstärkten Zuweisung von Flüchtlingen zur Anschlussunterbringung zu rechnen.

Die Gemeinde Wehingen verfüge aktuell nur noch über eine „sehr begrenzte Aufnahmekapazität für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen, sowie für die Einweisung von sonstigen obdachlosen Personen“. Um auch künftig eine geordnete Unterbringung von neu zugewiesenen Personen erfüllen zu können, beschloss der Gemeinderat daher, das Erdgeschoss der bisherigen Gemeinschaftsunterkunft Carl-Benz-Straße 8 anzumieten, und hierfür ergänzend gebrauchtes Mobiliar beim Landkreis Tuttlingen zu erwerben.

In diesem Zusammenhang beschloss der Gemeinderat laut Pressemitteilung außerdem die Installation eines Breitbandanschlusses im Gebäude Carl-Benz-Straße 8. Die monatlich anfallenden Benutzungs- und Betriebskosten des Gebäudes sollen über entsprechende Kostenersatzforderungen an das Landratsamt Tuttlingen beziehungsweise an die Bewohner refinanziert werden.

Um zukünftig eine vereinfachte Abrechnung der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte zu ermöglichen, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die anfallenden Benutzungsgebühren und Betriebskosten nicht mehr „jeweils aufwendig einzeln zu berechnen und in Rechnung zu stellen“, sondern pauschaliert und nach einheitlichen Sätzen je Gebäude und Wohnplatz abzurechnen.

Anhand der vorliegenden Zahlen/Kosten aus den Vorjahren wurde daher von der Verwaltung laut Mitteilung eine monatliche Einheitsgebühr je Gebäude und Wohnplatz ermittelt und in den Entwurf einer neuen Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften eingearbeitet. Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer neuen Obdachlosensatzung mit Wirkung zum 6. Mai.

Bürgermeister Reichegger informierte über die von ihm vorgenommenen organisatorischen Festsetzungen zu den am 26. Mai stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen. In Wehingen werden zwei Urnenwahlbezirke mit einem Wahllokal in der Schlossbergschule Wehingen sowie einem weiteren Wahllokal in der neuen Festhalle /Schlossberghalle gebildet. Zusätzlich werde für die Auszählung der Briefwahl ein Briefwahlvorstand gebildet, der das Ergebnis ebenfalls in der Schlossbergschule Wehingen ermittelt.

Da die Bushaltestelle Reichenbacher Straße direkt im zukünftigen Zu- und Ausfahrtsbereich des geplanten Aldi-Verbrauchermarkts liegt, wurde durch das Nahverkehrsamt des Landratsamts Tuttlingen eine Verlegung des jetzigen Haltestellenstandorts gefordert, so die Mitteilung. Nach einem Ortstermin stimmte der Gemeinderat der Verschiebung der jetzigen Haltestelle entlang der Straße beidseitig um 70 Meter in östlicher Richtung zu. Die Verlegung der Haltestelle ist zum 7. Mai vorgesehen.

Der Vorsitzende informierte die Mitglieder des Gemeinderats über das jetzt vorliegende Ergebnis einer Online-Befragung von Heuberger Jugendlichen zwischen zwölf und 21 Jahren durch das Jugendreferat Heuberg. Hierin wurden neben einem allgemeinen Stimmungsbild unter den Jugendlichen laut Mitteilung auch Wünsche und Verbesserungsvorschläge für künftige Entwicklungen ermittelt. Der Gemeinderat plane, die ermittelten Umfrageergebnisse nochmals in einem gemeinsamen Termin mit den Jugendlichen zu diskutieren.