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Schlossberghalle

Gemeinden wollen die Krise im Schulterschluss meistern

Heuberg / Lesedauer: 3 min

Bürgermeister und Ortsvorsteher des Landkreises Tuttlingen erarbeiten Empfehlungen für die Kommunen
Veröffentlicht:10.07.2020, 16:00

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In der Wehinger Schlossberghalle hat die Kreisverbandsversammlung des Gemeindetags Baden-Württemberg getagt. Unter Einhaltung der Abstandsregeln trafen sich die Bürgermeister und Ortsvorsteher im Landkreis Tuttlingen, so eine Pressemitteilung. Seit Ausbruch der Pandemie arbeiten die Gemeinden bei der Bewältigung dieser Herausforderung eng zusammen, um die Corona-Verordnungen möglichst einheitlich im Landkreis umzusetzen. In Wehingen wurden wiederum gemeinsame Empfehlungen für die Städte und Gemeinden im Landkreis Tuttlingen erarbeitet.

Die Kindergartengebühren für kommunale Kindergärten für den Juni werden laut Mitteilung entsprechend den tatsächlichen Öffnungszeiten der Einrichtungen berechnet. Ausgesetzt wurden bereits die Beiträge für April und Mai. Müsse künftig eine Kindertagesstätte wegen eines Infektionsfalls vorübergehend geschlossen werden, so würden diese Gebühren nicht erstattet.

Die Regelung, aus Rücksicht gegenüber den älteren, von Corona besonders gefährdeten Mitbürgern auf Hausbesuche bei Jubilaren zu verzichten, wollen die Bürgermeister zumindest bis Ende September aufrecht erhalten. „Wir werden in der Sitzung am 15. September in Spaichingen sehen, wie sich die Lage entwickelt, und dann über die Besuche von Jubilaren zeitnah entscheiden“, so der Kreisverbandsvorsitzende, Denkingens Bürgermeister Rudolf Wuhrer .

Musik- und Chorproben fielen nunmehr unter den Begriff der Veranstaltungen und seien daher bis zu 100 Personen möglich. Dies gelte sowohl für Proben im Freien wie auch in geschlossenen Räumen. Die Anzahl der Probenteilnehmer richte sich aber ausschließlich an der Einhaltung der gerade auch für Chöre und Blasmusiker besonderen Abstands- und Hygieneregeln. „Wichtig dabei ist auch, dass die Verantwortung ausschließlich bei den betreffenden Vereinen liegt, und dass entsprechende Hygienekonzepte aufgestellt werden.“

Bolz- und Skaterplätze würden ebenfalls wieder geöffnet. Soweit es sich um öffentlich zugängliche Grillstellen handele, würden auch diese wieder geöffnet. Grillstellen, bei denen man die Benutzung anmelden müsse, würden in den Gemeinden entsprechend der örtlichen Gegebenheiten geöffnet oder auch weiter geschlossen gehalten. „Selbstverständlich gelten auch für diese Anlagen die Vorschriften der CoronaVO, insbesondere die zulässige Personenzahl von 20 Personen und die Abstandsregelungen.“

In Absprache mit dem Gesundheitsamt würden die Ortspolizeibehörden bei Gottesdiensten nicht mehr das Führen von Teilnehmerlisten fordern. Sollte sich die Lage wieder ändern, werde man sich das Führen solcher Listen vorbehalten. „Gerade in der Pandemie hat sich das sehr gute Miteinander und gegenseitige Vertrauen zwischen den bürgerlichen Gemeinden und den Kirchengemeinden bewährt“, so Wuhrer. „Wir werden auch weiter gemeinsam die Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitbürger tragen, dafür gilt besonders auch den Kirchen, aber auch den Kindergärten und Schulen unser Dank.“

Ein weiteres Thema war die Umsetzung von Biotopverbünden. Hierzu stelle das Land dem Landschaftserhaltungsverband Tuttlingen eine Fachkraft zur Verfügung. Diese solle die Gemeinden begleiten und beraten sowie die Öffentlichkeitsarbeit forcieren. „Die Gemeinden sind sich ihrer besonderen Verantwortung für die Erarbeitung von Biotobverbünden bewusst und begrüßen daher ausdrücklich auch die entsprechende Bezuschussung durch das Land.“ Hiernach könne die Planung künftig mit 90 Prozent und die Umsetzung von Maßnahmen mit 70 Prozent gefördert werden.