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Betrüger will Seniorin übers Ohr hauen: Fünf Tipps, wie man Abzocke vermeiden kann

Emmingen-Liptingen / Lesedauer: 2 min

Vermeintlicher Betrieb aus der Region stellt hohe Rechnung - Tipps, wie man „Abzocke“ vermeiden kann
Veröffentlicht:21.05.2020, 07:00

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Eine 82-Jährige hat einen Dienstleister für Arbeiten auf ihrem Grundstück gesucht. Laut Polizei stieß sie bei ihrer Recherche im Internet auf einen Anbieter, der mit seinem Angebot unter Angabe einer Mobiltelefonnummer und mit der Nennung des Gemeindenamens einer Nachbargemeinde den Eindruck eines regional tätigen Betriebes erweckte. Die Rechnung ließ sie dann skeptisch werden.

Die Seniorin aus Emmingen-Liptingen erteilte dem vermeintlich hiesigen Unternehmen einen Auftrag für Rohrreinigungsarbeiten für die turnusmäßige Spülung der Abwasserleitung von ihrem Grundstück in den öffentlichen Abwasserkanal. Ein Mitarbeiter des Betriebs führte diese am nächsten Vormittag aus, heißt es in der Mitteilung der Polizei weiter.

Für die über einen Zeitraum von 90 Minuten andauernde Dienstleistung ohne Einsatz besonderer Materialien oder Werkzeuge stellte der Handwerker der Geschädigten eine Rechnung über mehr als 2000 Euro aus. Die Geschädigte leistete laut Polizeiangaben eine Anzahlung. Sie erkundigte sich später nach dem angemessenen Preis für die ausgeführte Leistung, der deutlich unter der an sie gerichteten Forderung liegt.

Nach bisherigen Erkenntnissen hat der vermeintlich in der Nachbargemeinde ansässige Rohrreinigungsbetrieb seinen Sitz in einem anderen Bundesland.

5 Tipps gegen Abzocke:

Auf Nachfrage unserer Zeitung, wie man wie in dem Fall der 82-Jährigen einen solchen Fake-Betrieb erkennen könne, teilt uns Jörg Kluge von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Konstanz mit, dass dies nur schwer möglich sei. Er nennt aber fünf Regeln , mit denen es möglich sei, sich gegen eine „Abzocke“ abzusichern .

  • „Erfragen Sie gleich beim ersten Anruf, von wo der Monteur kommen wird“, zählt er als erste Regel auf.
  • Tipp Nummer zwei lautet: „Fragen Sie vor der Auftragsvergabe nach einem verbindlichen Komplettpreis für die Arbeit einschließlich der Anfahrtskosten und etwaiger Zuschläge.“
  • Hilfestellung Nummer drei lautet: „Zahlen Sie nur, was Sie vereinbart haben. Wenn Sie nicht genügend Bargeld zur Verfügung haben, bestehen Sie auf eine Zahlung per Rechnung und lassen Sie sich nicht nötigen. Sollte der gerufene Handwerker Sie unter Druck setzen, zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen.“
  • Ein weiterer Hinweis: „Notieren sie sich den Namen des Monteurs, der Firma und das Kennzeichen des Fahrzeugs.“
  • Doch nicht nur wenn der gerufene Handwerker Druck ausübt, sollten Betroffene zum Hörer greifen: „Setzen Sie sich bei überteuerten Rechnungen sofort und vor der Zahlung mit der Polizei in Verbindung.“

Zudem sagt Jörg Kluge :

Ich persönlich wähle übrigens grundsätzlich Betriebe aus, die mir entweder persönlich bekannt sind oder von Freunden oder Bekannten empfohlen wurden.