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Gemeinderatssitzung

Gemeinde Buchheim erhöht Grundsteuer-Hebesätze

Buchheim / Lesedauer: 1 min

Anstieg um jeweils 20 Prozentpunkte – Gewerbesteuer bleibt unverändert
Veröffentlicht:11.11.2020, 11:54

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Bei der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montagabend im Bürgersaal hat sich das Gremium mit der Änderung der Realsteuerhebesätze befasst.

Bürgermeisterin Claudette Kölzow schilderte den Sachverhalt über die reformierte Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Das Grundsteuerreformgesetz sorgt derzeit reichlich für rege Diskussionen bisher richtete sich die Grundsteuer nach Einheitswerten.

Im neuen Bundesmodell soll die Grundsteuer nach Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, Nettokaltmiete der Gebäudefläche und Gebäudealter errechnet werden.

Wie Kölzow erklärte, sei es für die Verwaltung Pflicht, eine maßvolle Erhöhung vorzuschlagen, die Ausschöpfung der Eigenmittel werde bei Antragstellung und Gewährung von Zuwendungen (Ausgleichstock) miteinbezogen. Die Hebesätze der beiden Grundsteuern A und B wurden letztmalig zum 1. Januar 2011 festgesetzt. Der Verwaltungsvorschlag, die Grundsteuer A von bisher 320 auf 340 Prozentpunkte und die Grundsteuer B von bisher 300 auf 320 Punkte anzuheben wurde mit fünf Ja-Stimmen drei Gegenstimmen und einer Enthaltung somit mehrheitlich befürwortet.

Die Gewerbesteuer wurde letztmalig im Jahr 2005 auf 340 Prozentpunkte erhöht, hier schlug die Verwaltung keine Erhöhung vor, dies wurde vom Rat mehrstimmig akzeptiert. Für die Gemeinde gebe es durch die Erhöhung ab dem Jahr 2021 Mehreinnahmen von rund 4500 Euro, so die Bekanntgabe der Bürgermeisterin. In der Diskussionsrunde stellte Gemeinderat Willi Holzenthaler den Antrag, alle drei Hebesätze um 10 Prozentpunkte zu erhöhen. Dies wurde mit sechs Nein-Stimmen, zwei Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.