StartseiteRegionalRegion SigmaringenPfullendorfVon Beleidigung bis Mord: Die spektakulärsten Fälle der Staatsanwaltschaft im Überblick

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Von Beleidigung bis Mord: Die spektakulärsten Fälle der Staatsanwaltschaft im Überblick

Hechingen / Lesedauer: 4 min

Die Staatsanwaltschaft Hechingen legt Zahlen zu ihrer Arbeit im Jahr 2019 vor – und berichtet von den Fällen, die besonderes Aufsehen erregt haben.
Veröffentlicht:20.03.2020, 13:00

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Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat im vergangenen Jahr 21 450 neue Verfahren bearbeitet – und damit gut 4,6 Prozent mehr im Vorjahr. Das geht aus dem Bericht der Behörde über das Geschäftsjahr 2019 hervor. Abseits der Zahlen geht dieser auch auf einzelne Verfahren ein, die in der Öffentlichkeit auf besonderes Interesse gestoßen sind. Ein Überblick.

Im Juni 2019 ordnete das Landgericht Hechingen die Unterbringung eines des Totschlags beschuldigten Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dieser hatte im Dezember 2018 seine Ehefrau in Pfullendorf mit 30 Messerstichen getötet. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Täter anlässlich einer paranoiden Schizophrenie gehandelt hatte – und damit im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Einen 80-jährigen Bankräuber verurteilte das Landgericht im Oktober zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe. Maskiert hatte der Senior mehrere Raubüberfälle auf Banken in Süddeutschland begangen, unter anderem in Balingen. Dort konnte er allerdings von der Polizei gefasst werden. In allen Fällen hatte er vorgespiegelt, eine Bombe zünden zu wollen, falls ihm kein Bargeld überreicht werde. „Die Taten hatten nicht nur erhebliche finanzielle Schäden, sondern mitunter schwerwiegende psychische Folgen bei den Betroffenen verursacht“, heißt es im Bericht der Staatsanwaltschaft.

Im Januar hatte in Bisingen ein Mann seine schlafende Mutter durch einen Stich in den Hals lebensgefährlich verletzt und im Anschluss versucht, seinen Stiefvater zu töten. In seinem Sicherungsverfahren ging das Landgericht von versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung im Fall der Mutter sowie versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung im Fall des Stiefvaters aus. Weil der Täter an einer krankhaften seelischen Störung leidet, wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrug, Computerbetrug und Urkundenfälschung verurteilte das Landgericht im Mai einen Mann zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren. Der Täter hatte dem Vater seiner Freundin bereits im November 2009 in Bisingen aufgelauert und ihn mit einem Messer attackiert. Die Aufklärung der Tat gelang erst knapp zehn Jahre später aufgrund eines DNA-Abgleichs. Die DNA-Probe, die den Mann überführte, hatte dieser in einem späteren Ermittlungsverfahren wegen Vermögensdelikten abgeben müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Sommer befasste sich das Landgericht erneut mit geplanten Racheaktionen nach dem Mord an Umut K. im Dezember 2016. Ein Verfahren gegen zwei Angeklagte war im Revisionsverfahren vom Bundesgerichtshof zur erneuten Verhandlung ans Landgericht zurückverwiesen worden. Den beiden Männern wurde zur Last gelegt, sich dazu verabredet zu haben, die Mörder von Umut K. zu töten und sich dafür Scharfschützengewehre beschaffen zu wollen. Im Juli 2019 wurden die Angeklagten erneut zu empfindlichen Freiheitsstrafen verurteilt. Einem Angeklagten gelang kurz vor dem Urteilsspruch die Flucht. Er konnte aber noch am selben Tag gefasst und in Haft gebracht werden. Nach der Revision des Angeklagten beschäftigt sich nun wieder der Bundesgerichtshof mit dem Fall.

Im Oktober verurteilte das Landgericht einen Mann wegen eines in Geislingen verübten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Tat hatte sich im März ereignet, das Opfer starb im darauffolgenden Juni. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Mitunter sind es auch weniger gravierende Taten, denen das Augenmerk der Öffentlichkeit besonders galt“, heißt es im Bericht der Staatsanwaltschaft. Als Beispiel dafür zieht sie den folgenden Fall heran: Ein Hundehalter hatte, verärgert über den Leinenzwang, der Sekretärin des Hechinger Bürgermeisters einen mit nicht näher bekanntem Inhalt befüllten Hundekotbeutel übergeben – zusammen mit dem abfälligen Hinweis: „Dies ist für den Bürgermeister!“ Gegen den folgenden Strafbefehl legte der Hundehalter Einspruch ein, woraufhin der Fall drei Instanzen beschäftigte. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Hechingen und das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigten die Tat als Vergehen der Beleidigung, die mit einer Geldstrafe geahndet wurde. Mittlerweile ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.