Schnäppchen

Ewige Ruhe ist kein Schnäppchen

Veringenstadt / Lesedauer: 3 min

Friedhofsgebühren in Veringenstadt werden stark angehoben
Veröffentlicht:01.06.2018, 15:06

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Der Veringenstädter Friedhof bei der Deutstetter Kirche sowie die beiden weiteren städtischen Friedhöfe in Veringendorf und in Hermentingen sollen für die Zukunft mit weiteren Bestattungsformen ausgestattet werden. Das gärtnergepflegte Urnenfeld, ein Baumhain, Rasengräber für die Urne, auch ein anonymes Urnengrabfeld sowie die Bestattung von Fehl- oder Totgeburten sollen spätestens in zwei Jahren möglich sein. bereits in diesem Jahr werden zudem die Gebühren stark erhöht.

Schon vor längerer Zeit hat sich die „Arbeitsgruppe Friedhof" gegründet. Deren Mitglieder Max Füß, Werner Hein, Michael Holdenried, Bürgermeister Armin Christ , Hauptamtsleiterin Alexandra Hepp sowie die beiden Ortsvorsteher Josef Haug (Veringendorf) und Peter Knaus (Hermentingen) haben in mehreren Sitzungen und bei Besichtigungsfahrten sondiert, welche zusätzlichen Bestattungsarten und welche Gestaltungsarten künftig auf dem Friedhof ermöglicht werden sollen.

Dem landläufigen Trend der verschiedenen Urnenbestattungsarten soll Rechnung getragen werden, ebenso die anonymisierten Bestattungen oder die Bestattungsart Baumhain. Um diese Vielfalt optimal umzusetzen, werden die Friedhöfe aktuell neu vermessen, anschließend wird eine Aufteilungsplanung erarbeitet. Alexandra Hepp erklärt, dass durch die Vermessung und die anschließende digitalisierte Einarbeitung in das Geoinformationssystem (GIS) eine große bürokratische Erleichterung für die Verwaltung erfolge, bei der sich jeder sofort besser zurechtfinde. Die Friedhofssatzung musste in mehreren Punkten angepasst werden.

Für das Rasengrab, diese Form gibt es bereits auf allen drei Friedhöfen, wurden die Kriterien für das Anbringen der Grabplatte festgelegt. Erlaubt ist lediglich eine liegende Namenstafel aus Granit mit den Maßen 45 Zentimeter mal 45 Zentimeter und einer Stärke von fünf Zentimetern. Grundsätzlich sind eine Erdbestattung oder zwei Urnen pro Rasengrab möglich. Die Ruhezeit der Asche wurde auf 15 Jahre festgelegt, Verstorbene ohne Verbrennung verbleiben 25 Jahre im Grab (bisher waren es 30 Jahre). Die Urne muss während der Ruhezeit im Boden verrotten können. Andere Materialien wie Edelstahl, Kupfer etc. sind daher nicht erlaubt.

Wie vielerorts längst üblich, sollen Einwohner der Stadt jetzt auch die Möglichkeit erhalten, Tot- oder Fehlgeburten zu bestatten. Viele weitere Details wurden in die neue Satzung eingearbeitet, ehe der kritische Punkt der Gebührenanpassung im Gemeinderat besprochen wurde. Kämmerer Manfred Riedißer legte eine ausführliche Neukalkulation mit Veranschaulichung der Kostensituation vor. Bisher habe die Kostendeckung im Friedhofswesen bei einem guten Drittel gelegen, was vom Kommunalamt kritisiert worden sei. Mit der Neuberechnung, welche vom Gremium einstimmig abgesegnet wurde, werde eine Deckung von etwa 70 Prozent erreicht.

So werden in Veringenstadt ab Juli eine Bestattungsgebühr von 620 Euro fällig (bisher 540 Euro), für ein Erdreihengrab 1500 Euro (bisher 600 Euro), für ein Rasengrab 2500 Euro (bisher 1500 Euro), für ein Wahlgrab 3300 Euro (zweimal 800 Euro), für ein Urnenreihengrab 600 Euro (bisher 240 Euro), für ein Urnenwahlgrab 1000 Euro (bisher zweimal 200 Euro) und die Benutzung der Leichenhalle kostet künftig 250 Euro (bisher 150 Euro). Die neuen Bestattungsformen werden zu einem späteren Zeitpunkt kalkuliert und vorgestellt, erklärt Bürgermeister Armin Christ. Andreas Stauß erklärte, dass man sich immer schwer tue mit einer Erhöhung, jedoch sei die Notwendigkeit gegeben.