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Landgericht

Mann soll 32-Jährige vergewaltigt und misshandelt haben

Trochtelfingen / Lesedauer: 2 min

Die Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen wird am 3. Juli mit der Aussage des Opfers fortgesetzt
Veröffentlicht:27.06.2017, 18:41

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Beim Landgericht Tübingen hat am Montag die Verhandlung gegen einen 46 Jahre alten Mann aus Trochtelfingen begonnen. Ihm wird vorgeworfen, zum Jahreswechsel in seiner Wohnung eine 32-jährige Bekannte vergewaltigt und misshandelt zu haben. Er versuchte das Geschehen zu verharmlosen, um so einer Verurteilung zu entgehen. Am 3. Juli wird die Verhandlung mit der Aussage des Opfers fortgesetzt.

Die Frau war laut Angaben der Staatsanwaltschaft bereits am Abend zuvor zu Besuch und an die Wohnadresse des Tatverdächtigen gekommen. Gegen 23.30 Uhr hinderte der alkoholisierte Wohnungsinhaber die Besucherin daran, die Wohnung zu verlassen. Er versperrte die Tür und bedrängte die Frau. Nach Anwendung von teils massiver Gewalt und ausgesprochenen Drohungen soll es mehrmals gegen den Willen der 32-Jährigen zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Durch die Gewaltanwendung erlitt die Geschädigte mehrere Verletzungen. Unter anderem wurde ihr Hämatime zugeführt und durch mehrere Faustschläge ins Gesicht die Nase gebrochen.

Erst am frühen Morgen gelang es der Frau, über das Mobiltelefon des Mannes, einen Notruf abzusetzen. Aufgrund erneuter Tätlichkeiten konnte die Frau ihren Aufenthaltsort nicht mehr nennen. Über umfangreiche Recherchen gelang es der Polizei , den Aufenthaltsort der Frau ausfindig zu machen. Der Rettungsdienst brachte die verletzte und eingeschüchterte Frau zur ambulanten Untersuchung und Versorgung in ein Krankenhaus.

Der Angeklagte soll kein unbeschriebenes Blatt sein

Der Tatverdächtige war schon früher wegen Gewaltdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Auf richterliche Anordnung sitzt er schon seit Beginn des Jahres in Untersuchungshaft. Vor Gericht spielte er nun das Unschuldslamm und sagte, er wisse gar nicht, weshalb er angeklagt sei. Auf die „wilden Sexspiele“ habe sich die Frau freiwillig eingelassen. In einem Schreiben bestätigt die 32-Jährige dies auch. Er habe sie gebeten, den Text zu verfassen, so der Mann, weil sie ihn im Jahr 2001 schon einmal nach solch einer Nacht angezeigt habe. Und das wollte er nun mit dem Schreiben verhindern. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch der Ansicht, dass der Angeklagte die Frau dazu gezwungen hatte, nachdem es ihr gelungen war, die Polizei zu verständigen.