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Knöllchen

Auch für Behinderten-Hilfe gibt es Knöllchen

Ravensburg / Lesedauer: 3 min

Fahrerin von „Essen auf Rädern“ klagt über „herzlose Ordnungshüter“ – Anbieter sehen wenig Grund zur Schelte
Veröffentlicht:07.11.2011, 20:00

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Sind die Stadtsheriffs in Ravensburg gnadenlos? Gibt es sogar Knöllchen für die Fahrerinnen und Fahrer, die „Essen auf Rädern“ transportieren und nur mal kurz das Essen zu ihren Kunden bringen? Entsprechend schlechte Erfahrungen hat Theresia Schmid aus Weingarten gemacht. In einer Mail an die Schwäbische Zeitung schreibt sie: „Ich fahre jeden Tag Essen aus. In der Innenstadt ist es zum Teil schwierig, einen Parkplatz zu finden. An der Innenseite der Frontscheibe unserer Dienstautos haben wir extra eine Aufschrift mit ‚Essen auf Rädern‘. Die Stadtsheriffs wissen ganz genau, dass wir nicht länger als zehn Minuten bei unseren Kunden sind. Dies scheint diese herzlosen Ordnungshüter nicht zu interessieren. Meine Kollegen haben auch schon deswegen einen Strafzettel mit 30 Euro bekommen.“

Eine SZ-Nachfrage bei drei Anbietern von „Essen auf Rädern“ in Rädern unterstreicht allerdings nicht den Eindruck vom „eiskalten Verhalten der Ordnungshüter“. Nur eher selten gebe es Strafzettel, wenn das Fahrzeug für „Essen auf Räder“ mal in der zweiten Reihe oder nicht ganz vorschriftsgemäß für kurze Zeit in der Ravensburger Innenstadt geparkt werde. So lautet die Auskunft beim Deutschen Roten Kreuz, bei den Maltesern und Johannitern. „Ich habe nicht zu klagen“, sagt Armin Pfeifer vom Roten Kreuz in Ravensburg. Wenn es doch mal einen Strafzettel für einen der täglich fünf Fahrerinnen und Fahrer gebe, dann lasse sich dies meist hinterher am Telefon klären. Generell gelte eben: „Wie es in den Wald reinschreit, hallt es zurück“, das heißt, dass sich die Fahrer eben um möglichst korrektes Verhalten und höfliche Umgangsformen bemühen sollten. Und wenn dann mal gar kein Parkplatz zu finden ist, dann könne man ja schauen, dass der Verkehr nicht behindert wird und die Warnblinkanlage einschalten.

Bei allen drei Organisationen müssen die Fahrer übrigens ihre Strafzettel selbst bezahlen. Nur wenn es einen mal ganz hart und ungerecht trifft, dann lasse sich das Knöllchen auch aus der gemeinsamen Kasse bezahlen, so Isabell Rogg von den Johannitern in Ravensburg. Bei „Essen auf Rädern“ komme das auch recht selten vor. Anders sehe es freilich bei Behinderten-Fahrdiensten aus, weiß sie aus der Praxis zu berichten. Das ist auch die Erfahrung von Gernot Fuß von den Maltesern: „Unsere Fahrer haben ja, glücklicherweise, nicht selbst einen Behindertenausweis. Und wenn die Fahrgäste, beispielsweise geistig Behinderte, mal ihren Ausweis vergessen und zum Arzt begleitet werden müssen, dann kann es auch schnell mal einen Strafzettel geben.“

Da nütze das Behindertenfahrzeug selbst und der Hinweis auf Rollstuhlfahrer beispielsweise nichts: Wer auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss einen Behindertenausweis vorzeigen. Diese Erfahrung hat auch Isabell Rogg bei einem Einsatz mit ihrem Privatfahrzeug gemacht, um schnell mal bei einem Kunden vorbeizuschauen, bei dem der Hausnotruf ausgelöst wurde. Als sie nach knapp einer halben Stunde zu ihrem auf einem Anwohnerparkplatz abgestellten Auto zurückkam, klebte ein Strafzettel an der Windschutzscheibe. „Den werde ich wohl selbst bezahlen müssen“, seufzt sie.