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Infektionsschutzmaßnahme

SRH-Kliniken verschärfen Infektionsschutzmaßnahmen

Sigmaringen / Lesedauer: 3 min

Grund für die Entscheidung sind steigende Infektionszahlen und Intensivbelegung. Welche Einschränkungen ab sofort für Besucher gelten.
Veröffentlicht:27.10.2021, 17:56

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Die SRH-Kliniken im Kreis Sigmaringen verschärfen ihre Maßnahmen zum Infektionsschutz. Das geht aus einer Pressemitteilung der SRH-Kliniken hervor. Als Begründung nennt Pressesprecherin Barbara Koch die aktuell hohen Inzidenzzahlen mit steigender Tendenz.

Die Behandlung von mit dem Coronavirus infizierten Patienten und Verdachtspatienten finde weiterhin ausschließlich am Standort Sigmaringen statt. Auf der zentralen Sigmaringer Corona-Isolierstation könnten bis zu 22 Infizierte behandelt werden, eine Ausweitung sei bis auf 42 Betten möglich, so Koch. Darüber hinaus verfüge das Krankenhaus über insgesamt 14 Intensivbetten mit zehn Beatmungsplätzen. Tagesaktuell seien 20 mit dem Coronavirus infizierte Patienten auf der Isolierstation in Behandlung.

„Auf der Intensivstation sind es sieben Patienten, die damit zu 50 Prozent ausgelastet ist“, schreibt die Pressesprecherin. Der überwiegende Anteil der infizierten Patienten sei nicht geimpft. „In dieser 4. Infektionswelle müssen zunehmend auch sehr junge Patienten unter 40 Jahre stationär versorgt werden“, so Koch.

Eingeschränkter Betrieb für planbare stationäre Operationen

„Ab sofort wird der Operationsbetrieb für plan- und verschiebbare stationäre Eingriffe an allen drei Krankenhäusern in Sigmaringen, Bad Saulgau und Pfullendorf eingeschränkt“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. „Patienten, die von der Maßnahme betroffen sind, werden im Vorfeld rechtzeitig informiert. Bei allen Patienten, die bereits stationär aufgenommen sind, werden die Operationen wie geplant durchgeführt. Die Behandlung von Notfällen sowie der ambulante Patientenbetrieb werden an allen drei Krankenhäusern aufrechterhalten.“

Da die Corona-Experten von weiterhin steigenden Patientenzahlen ausgingen, werde das Pflegepersonal der drei Krankenhausstandorte im Kreis am Standort Sigmaringen konzentriert, um insbesondere auch die Kapazität in der Intensivpflege erhöhen zu können. Der Grund hierfür sei, dass der Behandlungs- und Betreuungsaufwand von mit dem Coronavirus infizierten Patienten für Ärzte und Pflegekräfte grundsätzlich deutlich höher sei. „Zudem gelten für Isolierstationen strenge Vorgaben, die den gesamten Betrieb eines Krankenhauses stark beeinflussen und damit für das gesamte Krankenhauspersonal eine Zusatzbelastung bedeuten“, schreibt Koch.

Eingeschränkte Besuchsregelung

Ab sofort ist außerdem an allen drei SRH-Krankenhausstandorten je Patient nur noch ein Besucher pro Tag erlaubt. Die Aufenthaltsdauer beträgt eine Stunde. Angehörige von Patienten werden deshalb gebeten, ihre Besuche im Vorfeld untereinander abzustimmen. An allen drei Standorten gilt die 3G-Zutrittsregel, bei Covid-Symptomen wird generell kein Zutritt gewährt. Die Besuchserlaubnis ist auf das Patientenzimmer beschränkt, Einlasszeit ist von 14 bis 17 Uhr.

Während des Aufenthaltes gelten folgende Regeln: FFP2-Maskenpflicht, Desinfektion der Hände am Haupteingang, vor dem Patientenzimmer und beim Verlassen des Raumes, Einhalten der Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter, Verzicht auf Körperkontakt (Hand geben, Umarmungen) mit den Patienten und die Einhaltung der Nies- und Hustenregeln (in die Armbeuge oder in ein Taschentuch).

Die Besuchsregelungen bleiben von der aktuellen Pandemielage und Entwicklung der Infektionsrate im Landkreis abhängig. Eine Anpassung und Änderung können jederzeit erfolgen.