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Altkennzeichen

SLG: Ausgabe der Altkennzeichen Ende des Jahres

Sigmaringen / Lesedauer: 1 min

Genehmigung durch Bundesministerium erforderlich. Gebühr für Wunschkennzeichen beträgt 10,20 Euro.
Veröffentlicht:28.07.2020, 17:36

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Der Kreistag des Landkreis Sigmaringen hat in seiner Sitzung am Montag wie berichtet beschlossen, dass im Landkreis Sigmaringen die Altkennzeichen SLG, ÜB und STO wieder zugelassen sind. Die Altkennzeichen werden durch die Zulassungsbehörde zusätzlich zum Kennzeichen SIG ausgegeben. Jeder Bürger im Kreis kann unabhängig vom Wohnort im Kreis Sigmaringen jedes Altkennzeichen beantragen.

Ab wann die Ausgabe von Altkennzeichen erfolgen wird, kann das Landratsamt Sigmaringen noch nicht sagen. Es rechnet jedoch mit einer Einführung gegen Ende des Jahres. „Wir werden alles unternehmen, um unseren Bürgern schnellstmöglich den Zugang zu Altkennzeichen zu ermöglichen“, sagt Anselm Hipp , Leiter des Fachbereichs Bürgerservice.

Allerdings müssen noch verschiedene Punkte umgesetzt werden. „Für die Altkennzeichen ist eine Genehmigung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erforderlich, die das Landratsamt zuerst einholen muss. Außerdem muss mit fünf Nachbarlandkreisen ein Bewirtschaftungskonzept erarbeitet werden.

Die eingesetzte Zulassungssoftware muss umgestellt werden und es müssen neue Antragsformulare gedruckt werden“, so Hipp. Eine Online-Reservierung ist erst etwa drei Wochen vor Einführung der Altkennzeichen möglich. Die Kennzeichen SLG, ÜB und STO ohne besondere Buchstaben- oder Zahlenkombinationen sind keine Wunschkennzeichen.

Eine Wunschkennzeichengebühr von 10,20 Euro fällt an, wenn eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination gewählt wird. Für eine Umschreibung fallen 27,60 Euro zuzüglich Dokumentengebühren an, für eine Zulassung 27 Euro zuzüglich Dokumentengebühren.