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Muslime und Christen geraten in der LEA aneinander

Sigmaringen / Lesedauer: 2 min

Unterschiedliche Darstellungen eines Vorfalls in der Sigmaringer Erstaufnahmestelle – Verfahren trotz Restzweifel eingestellt
Veröffentlicht:30.10.2018, 16:27

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Vor dem Amtsgericht Sigmaringen ist ein Zwischenfall zur Verhandlung gekommen, der sich bereits im Mai 2017 in der Sigmaringer LEA ereignet hatte. Angeklagt waren drei junge Flüchtlinge, die andere Flüchtlinge geschlagen und mit dem Tod bedroht haben sollen. Nur zwei waren erschienen, vom dritten konnte der derzeitige Aufenthaltsort nicht ermittelt werden.

Richterin Isabelle Grüner-Blatt vereidigte zunächst den Übersetzer und verlas dann die Anklageschrift. Inzwischen wohnen die Angeklagten als auch die Geschädigten alle nicht mehr in der Erstaufnahmestelle.

Dem Trio wird zur Last gelegt, einen Mann geohrfeigt, geklammert und zu Boden geschmissen zu haben und dann noch mit Fausthieben und Füßen getreten zu haben. Desweiteren sollen sie die Ehefrau und das Baby des Geschädigten mit dem Tod bedroht haben und im weiteren Verlauf in das Zimmer eines anderen Paares eingedrungen sein und dieses ebenfalls mit dem Tod bedroht haben. Unter den Beteiligten waren Muslime und Christen. Die beiden Angeklagten, die sich zuerst äußern durften, stellten die Geschichte völlig anders dar. Sie schilderten einen Vorgang des Vorabends, bei dem sie selber angegriffen worden seien. Ein Angeklagter sei dabei mit einem Messer oder einem Nagelclipser verletzt worden. Sie hätten niemanden bedroht und stritten auch sonst alle Vorwürfe ab. Sie seien von den ihnen unbekannten Männern angegriffen worden. Zudem sprachen die beiden von einer geheimen Mafia als Auftraggeber und Verursacher.

Die geladenen Zeugen, die fast alle erschienen waren, brachte wenig Licht in das Dunkel der Geschehnisse. Sie seien auf dem Weg zur Kirche gewesen, als das Trio den Weg versperrte und zu kämpfen begann. Eine Frau bestätigte lediglich, den Kampf gesehen zu haben, aber nicht, wer begonnen hatte. Die zweite Frau erklärte, sie und ihr Baby sei mit dem Tod bedroht worden, da ihr Mann ein Freund des Geschädigten sei. Mit den Aussagen konfrontiert, die nach der Tat bei der Polizei gemacht wurden, kam noch mehr Verwirrung auf, da diese wiederum widersprüchlich waren.

Die Staatsanwältin schlug vor, das Verfahren gegen Auflage einzustellen, da bei beide Angeklagte bisher keine Vorstrafen eingetragen waren. Richterin Grüner-Blatt stellte die beiden Verfahren der Bedrohung ein. Im Verfahren der gefährlichen Körperverletzung machte sie den beiden Angeklagten folgendes Angebot: „Die Beteiligung am Kampf hat definitiv stattgefunden, lediglich der Umfang ist nicht klar. Das Verfahren wird eingestellt gegen 40 soziale Arbeitsstunden, die sie bis zum 15.Dezember zu entrichten haben.“

Nach kurzer Beratung gingen die beiden Angeklagten auf das Angebot ein.