StartseiteRegionalRegion SigmaringenSigmaringenHygienemängel: Restaurantbetreiber stehen wegen Ekelfleisch und Gammelgemüse vor Gericht

Hygienemangel

Hygienemängel: Restaurantbetreiber stehen wegen Ekelfleisch und Gammelgemüse vor Gericht

Sigmaringen / Lesedauer: 4 min

In der Küche wurden verdorbenes Fleisch und tote Insekten gefunden – Angeklagte kritisieren Untersuchungsamt
Veröffentlicht:09.01.2020, 11:00

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Die Betreiber eines inzwischen geschlossenen Lokals im südlichen Landkreis sollen verdorbene Lebensmittel verwendet haben. Deshalb standen sie am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Sigmaringen.

Obwohl der Verteidiger auf Freispruch plädierte, sprach Richterin Kristina Selig die Angeklagten schuldig und folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Geldstrafe von jeweils 90 Tagessätzen.

„Vorsätzliches Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln“ lautete die Anklage, zu der nach der Verlesung die Pächterin, der Koch und Geschäftsführers des Lokals Stellung nehmen konnten. Konkret ging es um in der Küche vorgefundenes verdorbenes Lammfleisch, Schweinefilet, Artischockenherzen, gekochten Reis und um eine Eistruhe, in der tote Insekten gefunden wurden.

Der heute wieder in seinem Beruf als Krankenpfleger arbeitende Koch des geschlossenen Restaurants kam mit seinem Anwalt. Die Pächterin des Lokals, die sich auch um die schriftlichen Belange des Lokals kümmerte, verteidigte sich selbst.

Ich habe in ihm einen Geschäftsführer gefunden, der verantwortlich war.

Der Beklagte

Im Juni 2016 war das Lokal eröffnet worden. Inzwischen ist es geschlossen und die Betreiberin ist insolvent gegangen. Als „verantwortliche Konzessionsinhaberin“ wurde ihr vorgeworfen, von den Mängeln gewusst und diese in Kauf genommen zu haben. Die Beklagte verteidigte sich. Sie habe engmaschig kontrolliert: „Ich habe in ihm einen Geschäftsführer gefunden, der verantwortlich war.“

Von Vorsatz könne keine Rede sein: „Der Vorwurf, ich hätte das billigend in Kauf genommen, macht mich ganz fertig. Ich habe als Geschäftsfrau alles ordnungsgemäß abgewickelt. Wenn man den Vorwurf der ekelerregenden Lebensmittel hört, muss man denken, das sei ein Drecksloch gewesen.“ Es wäre allerdings möglich, dass einzelne Waren „nicht mehr in Ordnung“ gewesen seien.

Sie kritisierte, dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen immer dienstags direkt nach der Öffnung und nach dem freien Montag gekommen sei. Hierzu ergänzte der Koch: „Es war nicht mal die Zeit, die Lebensmittel zu entsorgen.“ Zudem habe es erhebliche Probleme mit dem Vermieter des Gebäudes bezüglich der Kühlung und der Lüftung gegeben.

Wenn da irgendetwas auf dem Teller gewesen wäre, was nicht in Ordnung war, wäre der Teufel los gewesen.

Der Angeklagte

Die Gäste hätten bei der Showküche in der Mitte des Lokals jederzeit einsehen können, was und wie gekocht wurde: „Wenn da irgendetwas auf dem Teller gewesen wäre, was nicht in Ordnung war, wäre der Teufel los gewesen.“ Es seien meist „gehobene Gäste“ gekommen. Wenn etwas passiert wäre, wäre dies ein „riesiger Skandal“ geworden, so der Koch.

Vielleicht ist da jemand neidisch?

Der Angeklagte

Alle angemahnten Mängel seien zudem behoben worden. „Wir haben alles entsorgt und hatten große Verluste. Heute noch fehlt mir dieser Laden, wir hatten tolle Gäste und nie die Absicht, jemandem weh zu tun oder Verdorbenes zu verkaufen.“ Man hätte drei neue Geräte angeschafft, aber dafür hätte der Wirtschaftskontrolldienst sich nicht interessiert. Der Angeklagte vermutete: „Vielleicht ist da jemand neidisch?“ Außerdem sei er nicht für „technisches Versagen“ zuständig, sondern der Vermieter.

Sein Verteidiger bezweifelte, dass der Tatbestand des „in den Verkehr bringen“ überhaupt vorliege. Zudem könne die Kühlkette unterbrochen sein, wenn Lebensmittel kontrolliert würden. Der zuständige Lebensmittelkontrolleur sagte als Zeuge aus und schilderte die mangelnde Hygiene und die unzureichende Lagertemperatur.

Auch bei der Nachkontrolle einige Monate später fand das Amt verdorbene Lebensmittel. Nach einer Beschwerde gegen ihn durch den Beklagten wurde die verantwortliche Sachgebietsleiterin einbezogen. Diese sagte als zweite Zeugin aus und bestätigte, dass die hygienischen Zustände derart stark gewesen seien, dass der Betrieb geschlossen werden musste. Nach Behebung der Mängel konnte das Lokal zunächst wieder geöffnet werden.

Die Staatsanwältin sah nach der Beweisaufnahme den Vorwurf „vorsätzliches Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln“ bestätigt und forderte für beide Angeklagten eine Geldstrafe. Der Verteidiger bestätigte die sachliche Übereinstimmung, verwies jedoch darauf, dass keine Absicht vorlag, die Waren zu verkaufen, und diese auch möglicherweise noch entsorgt worden wären. Richterin Selig folgte jedoch weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin und sprach die Angeklagten zu je 90 Tagessätzen à 60 beziehungsweise 30 Euro für die Pächterin schuldig.