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Kreisgebiet

Hundebesitzer wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt

Sigmaringen / Lesedauer: 3 min

Landratsamt stuft Hund nicht als Kampfhund ein, aber als gefährlich
Veröffentlicht:09.01.2020, 18:33

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Weil sein Hund einen Spaziergänger gebissen hat, ist ein Hundebesitzer aus dem südlichen Kreisgebiet vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Richterin Kristina Selig sprach ihn der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Der Hundebesitzer ging mit seinem Mischlingshund an der Leine in einem Wohngebiet spazieren. Die Staatsanwältin warf ihm in der Anklage vor, dass dabei sein Hund dem Geschädigten, der im Februar 2019 mit seinem Enkel unterwegs gewesen sei, Prellungen und Bisswunden zugefügt habe. Im April erging an die Schwester des Angeklagten, die als Hundehalterin eingetragen ist, eine Anzeige wegen Körperverletzung nach § 223 des Strafgesetzbuchs. Dagegen legte der Beklagte im September Einspruch ein.

Der Angeklagte, der mit seinem Verteidiger kam, schilderte den Tathergang und sagte aus, dass der ältere Mann in seine Richtung gestolpert sei, daraufhin habe sein Terriermischling zugebissen: „Ich habe den Mann gefragt, wie es ihm geht und holte bei einem Nachbarn Hilfe, die Wunde wurde desinfiziert und versorgt, wir schickten ihn zu einem Arzt.“ Er habe ihm auch alle Informationen zur Regelung des Schadensfalls gegeben. Drei Tage später sei er noch einmal zu ihm gegangen und konnte mitteilen, dass die Versicherung Schmerzensgeld zahle. Auf Nachfrage sagte der Angeklagte aus, dass der Hund zunächst von der Stadt als Kampfhund eingestuft wurde, später wurde dies jedoch zurückgenommen. Der Hund musste kastriert werden und eine Gehorsamsprüfung wurde vorgelegt. Die Verhaltensprüfung habe ergeben, dass keine erhöhte Aggressivität gegen Menschen bestehe und der Hund hatte nur noch Maulkorbpflicht im Stadtbereich. Er berichtigte noch, dass der Mann alleine und ohne Enkel unterwegs gewesen wäre.

Hund springt 81-Jährigen an und beißt ihn

Der geschädigte 81-Jährige sagte als Zeuge aus: „Der Mann kam mir mit dem Hund erst an der langen, dann an der kurzen Leine entgegen, plötzlich hat der Hund mich angesprungen und gebissen.“ Der Nachbar habe ihn dann versorgt und der Enkel zum Arzt gefahren. Sechs Wochen und regelmäßige Arztbesuchen habe es gebraucht, bis die Wunde verheilt war. Von der Versicherung habe er 3500 Euro bekommen. Eine Anzeige wollte er eigentlich nicht machen: „Ich hoffe, ich habe es richtig gemacht, als ich zur Polizei gegangen bin.“ Gestolpert sei er auf dem ebenen Gehweg nicht. Er habe nicht mit „so was“ gerechnet, der Hund, der erst ganz friedlich gewesen wäre, sei „blitzartig hochgesprungen“.

Der Vertreter der Stadt Pfullendorf sagte als Zeuge aus, sie seien auf den Hund aufmerksam geworden, weil sie über einen Polizeibericht erfahren hätten, es könnte sich um einen Kampfhund handeln. Beim Wesenstest sei eine gesteigerte Aggressivität festgestellt worden. Das Landratsamt hätte ihn dann nicht als Kampfhund eingestuft, jedoch als gefährlichen Hund, der mit Auflagen gehalten werden durfte. Vier Vorfälle, so ergänzte Richterin Selig, seien in den Akten. Aus zwei Beschwerden, die den Hund für andere Hunde als gefährlich einstufen, las sie vor.

Nach der Beweisaufnahme sah die Staatsanwältin den Tatbestand der Körperverletzung als erwiesen an, auch habe der Angeklagte die Möglichkeit der Entschuldigung gegenüber dem Geschädigten nicht genutzt.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch: „Für meinen Mandanten war die objektive Erkennbarkeit der Gefahr nicht gegeben.“ Richterin Selig verurteilte den Angeklagten zu 40 Tagessätzen à 60 Euro und folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft: „Es gab diesen Hundebiss, hier liegt Fahrlässigkeit vor, außerdem sind im Vorfeld Geschehnisse passiert, die bekannt waren. Sie hätten Vorkehrungen treffen müssen, die Sie nicht getroffen haben“.