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Bebauungsplan

Zwei weitere Bauplätze im Bebauungsplan „Unter der Stelle II“ aufgenommen

Schwenningen / Lesedauer: 3 min

Erschließungskosten verteilen sich nun auf 15 Grundstücke – Zweigeschossige Bauweise ist möglich
Veröffentlicht:10.08.2018, 17:58

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In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Unter der Stelle II“ weitergebracht. Das Gremium billigte den Entwurf zum Bebauungsplan und fasste die Beschlüsse der öffentlichen Auslegung. Zuvor wiederholte der Gemeinderat nochmals den Aufstellungsbeschluss, weil inzwischen zu den bisher vorgesehenen dreizehn Bauplätzen zwei zusätzliche Grundstücke aufgenommen wurden. Die beiden zusätzlichen bebaubaren Grundstücke befinden sich im westlichen Teil des Bebauungsplanes an der Straße „Unter der Stelle“, während die 13 anderen bebaubaren Grundstücke alle rechts der Karlstraße im östlichen Bereich liegen. Gemeinderat Fritz Grad befand die Aufnahme dieser beiden Grundstücke für alle gut, weil sich die Kosten der Erschließung somit besser verteilen. In der Sitzung waren auch Jürgen Schwochow vom Sigmaringer Büro Kovacic-Ingenieure sowie Stadtplaner Hubert Sieber vom Büro Sieber in Lindau anwesend, welche die Einzelheiten des Baugebietes mit dem Gremium erörterten. Jürgen Schwochow schlug dem Rat den Verzicht auf den bisher geplanten Wendekreis im oberen Bereich vor, weil dieser wegen der starken Steigung nicht umzusetzen sei. Stattdessen sei ein breiterer Einmündungsbereich in die bestehende Karlstraße vorgesehen. Hubert Sieber ging auf die planerische Gestaltung ein. Es seien drei verschiedene Haustypen in zweigeschossiger Bauweise möglich. Je nach Typ ist der Prozentsatz, der auf einem Grundstück bebaut werden kann, unterschiedlich hoch. Als interessant bewerteten die Räte den Vorschlag Siebers, nicht die höchste Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) festzulegen, sondern stattdessen die festgesetzte absolute Firstgebäudehöhe über NN als Obergrenze bei Häusern einzuführen. Damit habe sein Büro in den letzten Jahren beste Erfahrungen gemacht. Sieber sieht hier sowohl Vorteile für die Bauherren – „das ist ein Stück Liberalismus“ – als auch für die Gemeinde, denn „es werden keine Befreiungsanträge zum Thema Höhe des Gebäudes mehr in den Gemeinderat kommen“.

Man einigte sich bei der Festlegung der Art des Baugebietes auf ein allgemeines Wohngebiet. Nicht zulässig sind auch die nicht störenden Handwerksbetriebe, fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- und Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie und Windkraft. Was die örtlichen Bauvorschriften angeht, so werden als Dachformen Sattel-, Pult-, Flach- und Walmdächer zugelassen. Auf Vorschlag von Hubert Sieber sollen nur Dachplatten in Rot- und Grautönen zulässig sein. Außerdem ist die Begrünung von Dächern möglich. Für jede Wohnung müssen auf dem Grundstück zwei Stellplätze ausgewiesen werden. Damit wollen Planer und Gemeinderat verhindern, dass die Straßen zugeparkt werden. Die Größe der Bauplätze ist unterschiedlich und liegt zumeist zwischen 487 und 700 Quadratmetern. Es gibt aber auch als Ausnahmen einige größere Bauplätze. Besonders groß sind auch die beiden neu ins Baugebiet aufgenommenen Bauplätze, an der Straße „Unter der Stelle“ gelegen, die sich sogar für Teilungen zur Verdoppelung von Bauplätzen anbieten. Laut Planungsbüro gibt es keine Einwände die Themen Artenschutz und Emissionsschutz betreffend.