StartseiteRegionalRegion SigmaringenPfullendorfOpfer erleidet Schläge, Tritte und einen Messerstich

Messerstich

Opfer erleidet Schläge, Tritte und einen Messerstich

Pfullendorf / Lesedauer: 3 min

Gericht verhandelt Auseinandersetzung in Pfullendorf
Veröffentlicht:07.02.2018, 18:37

Von:
Artikel teilen:

Zwei Männer, die im Mai 2016 einen Gast in einer Pfullendorfer Kneipe verprügelt haben sollen, müssen sich seit Mittwoch vor dem Amtsgericht Sigmaringen wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft einem der Männer außerdem vor, mit einem Messer auf ihr Opfer eingestochen zu haben. Ein Urteil wird für den 19. Februar erwartet.

Wie Staatsanwalt Desmond Weyl bei der Verlesung der Anklageschrift berichtete, soll einer der Angeklagten dem Opfer in der Kneipe zunächst einen Kopfstoß verpasst haben. Anschließend habe der andere Angeklagte den Geschädigten derart heftig geschlagen, dass dieser mehrere Meter nach hinten geschleudert wurde, sagte Weyl. Dann soll sich das Geschehen ins Freie verlagert haben. Dort soll das Opfer Schläge, Tritte und einen Messerstich abbekommen haben. Die Folge: Hämatome, Schürfwunden und eine Stichwunde am Rücken.

Die Angeklagten selbst wollten sich zu den Vorwürfen am Mittwoch nicht äußern. Ihr vermeintliches Opfer trat allerdings als Nebenkläger auf und sagte als Zeuge aus. Er berichtete, dass er die Kneipe zusammen mit einem Freund besuchte. „Außerdem waren dort zwei Mädchen und ein Typ, der sie ständig belästigt hat“, sagte der Geschädigte. Um den jungen Frauen zu helfen, habe er den Besitzer der Kneipe gebeten, den Gast herauszuwerfen – allerdings ohne Erfolg. „Plötzlich habe ich Schläge abbekommen. Und viel mehr weiß ich nicht mehr“, sagte der Mann. Er habe weder Streit gesucht noch jemanden provozieren wollen.

Einer der Verteidiger wird stutzig

Vor Gericht sagte der Geschädigte aus, dass er die beiden Angeklagten „zu 100 Prozent“ als Täter identifizieren könne. Er erkenne sie „auf jeden Fall“ wieder, andere Männer hätten nicht zugeschlagen. Verteidiger Uwe Böhm wurde bei dieser Aussage stutzig. Bei der Polizei habe das Opfer zwar Übereinstimmungen zu Protokoll gegeben, die Angeklagten aber nicht eindeutig als Täter wiedererkannt, sagte der Rechtsanwalt. „Es ist ja etwas anderes, ob ich jemanden auf einem Foto sehe oder in echt“, sagte der Geschädigte. „Außerdem wollte ich damals niemandem fälschlicherweise schaden oder eine Falschaussage machen.“

Im Zuge der Beweisaufnahme sahen sich die Prozessbeteiligten am Mittwoch unter anderem Aufzeichnungen der Überwachungskamera an, die die Geschehnisse in der Kneipe festhielt. Nicht aufgezeichnet wurde allerdings, was sich vor dem Gebäude abspielte. Gerade dort sollen dem Opfer aber die größten Verletzungen zugefügt worden sein. Bei der Vernehmung der Zeugen vor Gericht drehte sich deshalb viel um die Frage, was diese vor der Kneipe beobachtet hatten.

So hatte ein weiterer Gast bei der polizeilichen Vernehmung ausgesagt, dass er die Tat durchs Fenster beobachtet habe: Die beiden Angeklagten seien hinter dem Opfer hergelaufen und hätten ihn geschlagen. Vor Gericht sagte der Zeuge zunächst aber, dass er durch das farbige Ornamentglas nur wenig habe erkennen können. „Ich habe keine Gesichter erkannt, aber mitbekommen, dass jemand geschlagen wird.“

Um herauszufinden, wie viel durch die Kneipenfenster tatsächlich zu sehen ist, hatten Polizisten damals noch einmal nachts die Gaststätte besucht. „Bewegungen und Umrisse kann man durchs Fenster erkennen, mehr aber nicht – also auch keine konkreten Personen“, sagte einer der Polizisten vor Gericht.

Darüber hinaus schilderte er seine Eindrücke von den Vernehmungen der Zeugen. „Mein Eindruck war, dass diese Angst vor klaren Aussagen hatten“, sagte der Polizist. „Aus Angst vor Repressalien wollten sie nicht so recht sagen, was genau passiert ist.“ Vor der Aussage des Polizisten hatten der Geschädigte und sein Freund bereits berichtet, dass ihnen damals mehrfach davon abgeraten wurde, die Polizei zu rufen. „Es hieß: Geh’ lieber nach Hause, du warst nie hier!“, sagte der Begleiter des Geschädigten.

Der Prozess wird am Montag, 19. Februar, fortgesetzt.