Weil er betrunken seine Freunde geschlagen und gewürgt hat, ist ein 19-jähriger Meßkircher zu 60 Sozialstunden verurteilt worden. Die Verhandlung fand am Donnerstagnachmittag am Amtsgericht Sigmaringen statt. Es kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung, da der Mann erhebliche Entwicklungsdefizite aufweist.
Staatsanwältin Braun legte dem Meßkircher eine Reihe von Körperverletzungen zur Last. Am 10. Februar 2017 soll er sich mit Wodka massiv betrunken haben. Gegen 22.20 Uhr habe er einen jungen Mann angegriffen, ihn am Hals gepackt und mit der Faust zweimal in den Bauch geschlagen. Eine Teenagerin soll er gegen einen Stein geschubst, eine junge Frau am Hals gepackt und ins Gesicht geschlagen haben. Zudem habe er einem jungen Mann einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Der Angeklagte war mit den meisten der Geschädigten vor der Tat eng befreundet. Angeklagt wurden die Taten als fahrlässiger Vollrausch.
„Ich weiß davon nichts mehr“, sagte der 19-Jährige zu Richterin Isabelle Grüner-Blatt . Er habe einen völligen Filmriss und könne sich an die Taten nicht mehr erinnern. Er sei erst wieder in der Ausnüchterungszelle aufgewacht. Zum Tatzeitpunkt hatte der Mann einen Alkoholpegel von rund zwei Promille. Seit diesem Vorfall lasse er die Finger von hartem Alkohol.
Eine 20-Jährige sagte aus, dass sich der Freundeskreis an besagtem Abend in der Näher der Meßkircher Stadthalle getroffen habe. „Wir haben alle ein bisschen viel getrunken.“ Der Angeklagte sei dann „durchgedreht und ausgerastet“. Er wollte eine weitere Freundin angreifen. Die Zeugin und ein Freund seien dazwischen gegangen. Der Angeklagte habe die Zeugin dann am Hals gepackt: „Er hat richtig zugedrückt. Ich hatte blaue Flecken am Hals.“ Es sei ihr „ein bisschen schwer gefallen, zu atmen“. Die 20-Jährige habe weinen müssen. Bei der Polizei sagte sie damals aus, dass sie auf den Pflastersteinen aufschlug und von dem Angeklagten einen Schlag ins Gesicht bekam. Ihre Schmerzen seien aber noch am selben Abend verschwunden gewesen.
Eine 17-Jährige berichtete, dass der Angeklagte sie gegen einen Stein geschubst habe, wodurch sie Prellungen erlitten habe. Sie bestätigte, dass der 19-Jährige ihre Freundin gewürgt habe. „Der Auslöser war der Alkohol. Er war oft aggressiv, wenn er getrunken hatte.“ Ein 16-Jähriger, dem es sichtlich schwer fiel, gegen den ehemaligen Freund auszusagen, berichtete, dass der Angeklagte an dem Abend an seine Ex-Freundin denken musste: „Er war traurig, sauer und enttäuscht.“ Der Zeuge wollte die beiden Mädchen beschützen und wurde von dem Angeklagten geschlagen, als er in den Streit eingriff. Die Freunde bestätigten, dass sich der 19-Jährige später bei ihnen entschuldigt hatte, Kontakt zu ihm haben sie keinen mehr. „Ich schäme mich“, sagte der Angeklagte, als alle Zeugen ausgesagt hatten.
Das Zentralregister des Meßkirchers enthielt mehrere Eintragungen, unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung. Zuletzt war er zu vier Wochen Jugendarrest verurteilt worden, weil er mit zwei anderen einen jungen Mann zusammengeschlagen hatte. Die jetzt angeklagte Tat liegt zeitlich vor der Tat, wegen der der Angeklagte zu Jugendarrest verurteilt wurde – das kam ihm beim Strafmaß zugute. Staatsanwältin Braun plädierte für 60 Stunden Sozialdienst. Richterin Grüner-Blatt schloss sich dem in ihrem Urteil an. Zudem muss der arbeitslose Meßkircher an einem Kurs der Suchtberatung teilnehmen. Er wird angewiesen, an öffentlichen Plätzen keinen Alkohol zu trinken. Alle drei Monate muss er dem Gericht vorlegen, dass er sich bemüht, einen Job zu finden. Es sei eine heftige Nummer gewesen, die der Angeklagte abgeliefert habe, sagte Grüner-Blatt: „Jeder hat was abgekriegt, weil Sie völlig ausgetickt sind“, sagte sie zu dem 19-Jährigen.