StartseiteRegionalRegion SigmaringenSigmaringenStetten sucht ein neues Zwischenlager

Zwischenlager

Stetten sucht ein neues Zwischenlager

Stetten am kalten Markt / Lesedauer: 3 min

Gemeinde reagiert mit einem Bauantrag auf einen Brief der Anwohner
Veröffentlicht:02.03.2021, 07:00

Artikel teilen:

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Verwaltung beauftragt, für das Gemeindegrundstück an der Ecke Storzinger Straße/In der Breite einen Bauantrag zur Errichtung eines Bodenzwischenlagerplatzes beim Landratsamt Sigmaringen einzureichen. In diesem Zusammenhang ist der Verwaltung auferlegt worden, auf dem Gemeindegebiet nach geeigneten Flächen für die dauerhafte Einrichtung eines Erdzwischenlagerplatzes beziehungsweise eine Bereitstellungsfläche für künftige Bau- und Sanierungsarbeiten zu suchen und hierfür ein Antragsverfahren auszuarbeiten. Dies gehe zwar nicht mit dem Anliegen der Anwohner konform, sagte Bürgermeister Maik Lehn, aber momentan gebe es keine andere Lösung.

Mit dem Bauantrag reagierte die Gemeinde auf einen Brief der Anwohner, die sich über die Verkehrsbelastung und die Verschmutzungen der Deponie beklagt hatten. Da diese Fläche vor gut vier Jahren im Rahmen der Sanierung der Straße „Unterer Guldenberg“ angelegt worden ist, um dort vorübergehend Bauschutt und Arbeitsgerät zu lagern, beantragten die Anwohner, diese Deponie zu verlegen, denn die Sanierung sei ja nun abgeschlossen. Wie Lehn erläuterte, sind im Nachgang der Straßensanierung die Arbeiten zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur für die Straßen in unmittelbarer Nähe des Zwischenlagers aufgenommen worden. Deshalb sei es naheliegend gewesen, den vorhandenen Zwischenlagerplatz weiter zu nutzen. Dieses Grundstück ist dem Bebauungsplan „In der Breite“ zugeordnet und dort als Gewerbefläche ausgewiesen. Wie Lehn weiter ausführte, war nach Beendigung des Breitbandausbaus vorgesehen, den Deponieplatz zurückzubauen, jedoch machte die Sanierung der Schneckenbergstraße in Storzingen diesen Plan zunichte.

Nicht nur Platzmangel, auch der Natur- und Artenschutz sowie andere Schutzgebiete würden es unmöglich machen, abgetragenes Bodenmaterial in Storzingen selbst zwischenzulagern, insbesondere auch deshalb, weil dieses Material „beprobt“, das heißt auf Schadstoffe untersucht, und anschließend weiterbearbeitet oder entsorgt werden muss. Deshalb seien Verwaltung und das zuständige Planungsbüro zu dem Schluss gekommen, das bisherige Zwischenlager Ecke Storzinger Straße/In der Breite für das Bodenaushubmaterial vorläufig beizubehalten. „Wir sind uns bewusst, dass das nicht im Sinne der Anlieger ist“, sagte Lehn und bat um Verständnis. Er betonte aber, dass die Nutzung „nicht auf Dauer vorgesehen ist“. Die Gemeinde untersuche bereits gemeindeeigene Flächen, die einem Baugenehmigungsverfahren standhalten „und somit als dauerhafte Lösung ab dem Jahr 2022 dienen könnten“. Allerdings müsse darauf hingewiesen werden, dass ein Großteil des Gemeindegebiets im Wasserschutzgebiet liege und deshalb eine Genehmigung in diesen Bereichen eher aussichtslos erscheine. Auch sollte die Fläche so zentral liegen, dass diese auch für Maßnahmen in den Ortsteilen genutzt werden kann.

Der Bauantrag für die Errichtung des Zwischenlagerplatzes sieht entsprechend den rechtlichen Vorgaben Haufwerke mit einer maximalen Größe von 1000 Tonnen oder 500 Kubikmetern vor. Diese Größe sei erforderlich, um aussagekräftige Proben und Analysen durchführen zu können. Auf dem Areal seien mindestens drei Mieten mit einer Grundfläche von jeweils 25 mal 25 Metern und einer Höhe von vier Metern auf der mit Schotter befestigten Fläche möglich. Im Bereich der Zufahrt kann eine Revisionsfläche für Container und dergleichen angeordnet und genutzt werden. Im nördlichen Bereich ist eine Reservefläche für zusätzliche zwei Bodenmieten mit einem Zwischenlagervolumen von 500 Kubikmetern möglich. Die Lagerdauer der Böden soll auf zwei Monate begrenzt werden. Für die zu lagernden Materialien gelten folgende Rahmenbedingungen: Das Lagern von unbelasteten Böden kann auf unbefestigter Fläche erfolgen. Das Lagern von belastetem Bodenaushub hat witterungsgeschützt unter einer Folienabdeckung zu erfolgen. Gefährliche Abfälle sollen nicht auf der Bereitstellungsfläche zwischengelagert werden. „Sobald es weitere Informationen in dieser Sache gibt, wird der Gemeinderat sowie die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung darüber informiert“, sagte der Bürgermeister.