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Strafurteil

Nach tödlicher Kangal-Attacke sind die Urteile rechtskräftig

Frohnstetten / Lesedauer: 1 min

Am 10. Juli 2017 wurde eine 72-Jährige in Frohnstetten von einem ausgerissenen Kangal-Hund tödlich verletzt. Die Revision gegen die Strafurteile wurden jetzt erneut verhandelt.
Veröffentlicht:06.08.2019, 14:48

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Das Oberlandesgericht ( OLG ) Stuttgart hat die Revision gegen die Strafurteile des Landgerichts Hechingen wegen der tödlichen Hundeattacke als unbegründet verworfen.

Die Verurteilung eines Ehepaares wegen fahrlässiger Tötung wurde damit bestätigt. Die Angeklagten waren vom Amtsgericht Sigmaringen am 10. Juli 2018 verurteilt worden, weil ihr Kangalrüde am Abend des 30. Mai 2017 in Frohnstetten aus dem nicht genügend gesicherten Grundstück gelangte und eine 72 Jahre alte Passantin zu Tode biss.

Der Ehemann wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die Ehefrau zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung beider Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Berufungskammer beim Landgericht Hechingen hatte ihre dagegen gerichtete Berufung nach drei Verhandlungstagen verworfen und neben dem vom Amtsgericht angeordneten Hundehaltungs- dann auch ein Hundebetreuungsverbot für gefährliche Hunde ausgesprochen.