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Mann betrügt um 10 000 Euro – Verfahren eingestellt

Meßkirch / Lesedauer: 2 min

Weil er einen Mann aus Meßkirch um 10 000 Euro betrogen haben soll, musste sich ein 51-jähriger Immobilienmakler am Dienstag vor dem Amtsgericht Sigmaringen verantworten. Im Laufe der Verhandlung s...
Veröffentlicht:29.08.2018, 17:52

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Weil er einen Mann aus Meßkirch um 10 000 Euro betrogen haben soll, musste sich ein 51-jähriger Immobilienmakler am Dienstag vor dem Amtsgericht Sigmaringen verantworten. Im Laufe der Verhandlung stellte sich jedoch heraus: Der hochverschuldete Angeklagte wurde bereits vom Amtsgericht Konstanz wegen anderer schwerwiegenderer Betrugsdelikte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Weil die Tat in Meßkirch in den selben Zeitraum wie die anderen Taten fällt und er die 10 000 Euro mittlerweile zurückgezahlt hat, stellte das Gericht das Verfahren nach rund einstündiger Verhandlung ein.

In der Anklage hatte es zuvor geheißen, der Angeklagte habe einem Mann aus Meßkirch im Frühjahr 2015 im Zuge eines Immobiliengeschäfts versprochen, er könne eine kostengünstigere Heizung für dessen Immobilie besorgen. Der Mann hatte sich auf das Geschäft eingelassen, dem Angeklagten 10000 Euro zur Ablösung des bestehenden Wärmelieferungsvertrags überreicht – und das Geld nie wieder gesehen. „Betrug“ lautete deshalb der Tatvorwurf in der Anklageschrift.

„Sie wurden in Konstanz auf Bewährung verurteilt, das heißt, wenn Sie heute nochmal verurteilt werden, müssen Sie ins Gefängnis“, klärte Rechtsreferendar Müller als Vertreter der Staatsanwaltschaft den Angeklagten auf. Eine Einstellung des Verfahrens erfolge deshalb auch im Sinne der Gläubigerbefriedung. Der Angeklagte hat insgesamt Schulden in Höhe von mehr als einer halben Million Euro. Seit dem vergangenen Jahr gehen deshalb all seine Einnahmen an den Insolvenzverwalter, der mit dem Geld die Gläubiger ausbezahlt.

„Den größten Teil des Geldes habe ich verspielt“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er sei schon seit 30 Jahren spielsüchtig und deshalb auch in Therapie. „Machen Sie diese Therapie weiter“, sagte die vorsitzende Richterin Linda Blazko zum Angeklagten. „Und wenn Sie sich jetzt noch irgendwas zu Schulden kommen lassen, müssen Sie ihre Strafe auf jeden Fall absitzen.“