StartseiteRegionalRegion SigmaringenMengenSwingerclub steht weiter zum Verkauf

Immobilie

Swingerclub steht weiter zum Verkauf

Mengen / Lesedauer: 3 min

Bebauungsplan schreibt Nutzung vor – Makler bekommt einige Anfragen
Veröffentlicht:16.01.2018, 05:07

Von:
Artikel teilen:

An Gerüchten, der ehemalige Swingerclub „Insider“ am Mengener Bahnhof werde bald wieder öffnen, ist nichts dran. Das Gebäude steht weiterhin zum Verkauf. Laut Immobilienmakler Jens-Christian Moos hat es im vergangenen halben Jahr einige Interessenten gegeben. Deren Pläne waren aber laut Baunutzungsverordnung des Landes für Gewerbegebiete nicht zulässig.

Mit einem Schlüssel soll ein Pärchen geklimpert und in Mengen herumerzählt haben, dass es das Gebäude in der Nähe des Bahnhofs Mengen gekauft habe und dort wieder einen Swingerclub in Betrieb nehmen wolle. Offenbar haben die beiden ihren Zuhörern aber einen gewaltigen Bären aufgebunden. „Wir haben das Gebäude noch an keinen Käufer vermitteln können“, sagt Jens-Christian Moos, dessen Maklerbüro sich im Auftrag des Eigentümers um den Verkauf kümmert. Anfragen habe es schon gegeben, aber Pläne für einen Swingerclub seien nicht darunter gewesen.

Zu einem Abschluss mit unterschriebenem Kaufvertrag ist es mit keinem der Interessenten gekommen. „Entweder hatte die Stadtverwaltung Mengen Einwände gegen die Pläne und hat sie für nicht zulässig erklärt“, sagt Moos. „Oder die Finanzierung der Projekte stand auf so wackeligen Beinen, dass die Angebote zurückgenommen wurden.“

Laut Bebauungsplan ist der Bereich „Schelmengrube“, in dem das Gebäude liegt, ein reines Gewerbegebiet. „Das bedeutet, dass dort grundsätzlich die in der Baunutzungsverordnung angegebenen Nutzungsarten möglich sind“, sagt Bürgermeister Stefan Bubeck. Gastronomische Betriebe seien dort ebenso wenig erlaubt wie reine Wohn- oder Berherbergungsnutzung (siehe unten). „Bauanfragen, die in diese Richtung abzielen, würden abgelehnt werden“, so Bubeck. Dies hätten die Mitarbeiter im Rathaus auch dem Makler und seiner Frau erklärt. „Vergnügungsstätten wie Spielhallen wären gemäß der Verordnung ausnahmsweise zulässig, wurden jedoch durch den Bebauungsplan in diesem Gebiet von vornherein für unzulässig erklärt. Selbst bei einer Änderung des Bebauungsplans diesbezüglich könnte gemäß der Bestimmungen des derzeitigen Landesglücksspielgesetzes keine Erlaubnis für die Spielhalle an diesem Standort erteilt werden, da sich die Spielhalle im 500-Meter-Luftlinien-Radius zu den bereits vorhandenen Spielhallen in Mengen befindet.“

Keine Spielhalle, keine Kneipe oder Bar, keine Unterkunft für Handwerker – der Makler ist enttäuscht über den engen Spielraum im Gewerbegebiet. Auch eine Lastwagen-Station mit Nachtstellplätzen für die Lastwagen, Bistro und Waschstation wäre wohl nicht genehmigt worden, hier platzten die Überlegungen allerdings an der Finanzierung. „Optimal wären wohl ein kleiner Betrieb oder Büroräume“, sagt Moos. „Dann ist auch erlaubt, dass der Inhaber vor Ort wohnt.“

In das Gebäude müsste allerdings eine Menge Geld gesteckt werden. „Wer andere Pläne hat, kann es natürlich auch abreißen und neu bauen“, sagt Moos. „Eigentlich ist die Lage ja recht gut und auf dem langgezogenen Grundstück auch Platz.“ Eine Änderung des Bebauungsplans allein für dieses Grundstück werden die künftigen Besitzer allerdings nicht erwarten dürfen.

Das ist laut Bebauungsplan und Baunutzungsverordnung (§ 8 BauNVO) des Landes in einem reinen Gewerbegebiet erlaubt:

Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen sowie Anlagen für sportliche Zwecke. Ausnahmsweise zugelassen sind: Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, Anlagen für kirchliche, kulturelle und gesundheitliche Zwecke, Vergnügungsstätten.

Gastronomiebetriebe (sogenannte Schank- und Speisewirtschaften) sind in allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten, Dorfgebieten, Kerngebieten sowie urbanen Gebieten zulässig.

Das Gebäude des ehemaligen Swingerclubs hat auf drei Etagen rund 225 Quadratmeter. „Das Bestandsgebäude ist sanierungsbedürftig und ist leerstehend“, heißt es in der Objektbeschreibung des Maklers. Zum Gebäude gehört ein Grundstück mit rund 1300 Quadratmetern. Im Internet bietet der Makler Gebäude und Grundstück für 149000 Euro an.