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Einstufung

Langer Kampf endet mit Erfolg

Mengen / Lesedauer: 4 min

Nach langer Auseinandersetzung bekommt Mengener Parkausweis für Schwerbehinderte
Veröffentlicht:22.02.2018, 17:16

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Drei Jahre hat Walter Schmid aus Mengen für sein Recht gekämpft, nun ist es ihm endlich vom Regierungspräsidium Stuttgart zugebilligt worden: Seinen Widersprüchen gegen die Einstufung seiner Behinderung wurde stattgegeben, sein Grad der Behinderung auf 80 angehoben. Somit erhält Schmid endlich den Parkausweis für Schwerbehinderte, der für ihn als Rollstuhlfahrer so wichtig ist. „Natürlich begrüße ich diese längst überfällige Entscheidung“, sagt er. „Aber es ist schade, dass der Weg dorthin für den Bürger kaum nachvollziehbar ist und offenbar ohne Einschaltung des Gerichts nicht erreicht werden kann.“

Endlich: Walter Schmid hält den Bescheid in Händen, der ihm einen Grad der Behinderung von 80 und das Merkmal „außergewöhnliche Gehbehinderung“ zugesteht und damit auch den so dringend notwendigen Parkausweis für Schwerbehinderte.

Schmids Krankengeschichte: Weihnachten 2013 wurde bei ihm eine Totalblockade des rechten Kniegelenks durch ein Aneurysma, eine Aussackung eines Blutgefäßes, diagnostiziert. Sein Oberschenkel musste abgenommen werden. Auch im linken Knie wurde ein Aneurysma festgestellt, ein Stent verhinderte Schlimmeres. Schmid ist seither auf einen Rollstuhl angewiesen und bewegt sich auf Krücken nur unter Schmerzen.

Im Krankenhaus wurde ihm eine außergewöhnliche Gehbehinderung mit einem Grad von 90 Prozent attestiert, was laut Schmid einer Klassifizierung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (AG) 80 hätte entsprechen müssen und somit zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes berechtigt hätte. Beim Landratsamt Sigmaringen sah man das anders: G 70 ohne Begleitperson lautet die Einstufung. Trotz Widerspruchs und Einschaltens eines Anwalts hatte Schmid lange keinen Erfolg.

Regierungspräsidium lenkt ein

Erst bei einer zweiten Anhörung vor dem Sozialgericht Konstanz kam im vergangenen Sommer Bewegung in die Angelegenheit. „Das Gericht stellte fest, dass schon die Zurückweisung meines ersten Widerspruchs aus dem Jahr 2015 rechtlich unzureichend begründet worden war“, sagt Schmid. Das Regierungspräsidium wurde beauftragt, den Fall Schmid noch einmal genauer zu betrachten. Ein weiterer Arzt erstellte im November ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Verantwortlichen im Regierungspräsidium zu dem Schluss kamen, den Widersprüchen von Schmid stattzugeben und bei ihm die außergewöhnliche Gehbehinderung bei einem Grad von 80 rückwirkend bis zum Jahr 2015 festzustellen. Der entsprechende Bescheid wurde Schmid am 16. Januar zugestellt, auf den Parkausweis wartet er noch. „Die rückwirkende Feststellung bringt mir zwar die verlorene Zeit nicht wieder und machen die Parkprobleme aus zweieinhalb Jahren nicht wieder gut, aber meine Situation wird so etwas erleichtert“, sagt Schmid. Die Kosten des so genannten Vorverfahrens und damit auch die Anwaltskosten von Schmid muss das Landratsamt Sigmaringen tragen.

Die Auseinandersetzung mit den Behörden ist an Walter Schmid nicht spurlos vorbeigegangen. „Wir Behinderten suchen Hilfe und Verständnis für unsere zum Teil prekäer Lage, nicht Zurückweisung“, sagt er. Seiner Meinung nach bedarf es gar keiner Gesetzesänderung zugunsten behinderter Menschen, sondern nur die zweckmäßige Anwendung der bestehenden Gesetzesgrundlagen. Denn es sei für die Sachbearbeiter im Landratsamt durchaus möglich, bei entsprechender ärztlicher Bestätigung auch in Einzelfällen positiv über die Parkscheine zu entscheiden. Rein monetär ergebe eine solche Einstufung nur minimale Vorteile beim Freibetrag für die Steuererklärung.

„Die Verantwortlichen sollten Hilfe geben, anstatt den Behinderten den Lebensmut und die letzte Kraft zu nehmen“, findet er. Genau das habe er nicht nur am eigenen Leib erfahren, sondern auch von vielen Betroffenen gehört, die sich nach der Veröffentlichung seines Falles an ihn gewandt haben. „Es geht vielen wie mir und nicht alle haben die Ausdauer, sich gegen eine zu geringe Einstufung zu wehren“, sagt er. Diesen Menschen will er Mut machen und zeigen, dass sie etwas erreichen können. Dazu hat er auch einen Petitionsantrag an den Landtag geschickt. Darin thematisiert er die langen Bebarbeitungszeiträume von Anträgen und den fehlenden persönlichen Kontakt von Amtsärzten zu den Betroffenen. „Es ist Zeit, endlich umzudenken“, sagt er.