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Nachtruhe

„Die Anwohner feiern bei der WM mit“

Mengen / Lesedauer: 2 min

„Die Anwohner feiern bei der WM mit“
Veröffentlicht:23.02.2018, 16:26

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Normalerweise herrscht in Deutschland ab 22 Uhr Nachtruhe. Erlaubt ist danach nur noch eine Lärm- und Geräuschkulisse bis zu 55 Dezibel. Damit Fußballfans im Sommer die Spiele der Fußballweltmeisterschaft vom 14. Juni bis 15. Juli trotzdem unter freiem Himmel genießen können, hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Verordnung beschlossen, die Open-Air-Übertragungen der WM-Spiele auf Großleinwänden grundsätzlich auch nach 22 Uhr erlaubt. Jennifer Kuhlmann hat bei Mengens Bürgermeister Stefan Bubeck nachgefragt, wie wichtig eine solche Ausnahmeregelung für das Public Viewing in Mengen ist.

Herr Bubeck, hat Mengen auf diese Verordnung gewartet? Wie relevant ist sie für das Public Viewing vor dem Rathaus?

Anders als bei der Fußballweltmeisterschaft 2014 in Brasilien hat die Ausnahmeregelung des Bundeskabinetts für das Public Viewing in Mengen keine Bedeutung. Damals haben einige Spiele erst nach 21 Uhr begonnen, sodass die Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zur Einhaltung der Nachtruhe ohne die Ausnahmegenehmigung nicht hätten eingehalten werden können. Dieses Jahr sind sämtliche Spiele vor 22 Uhr beendet, sodass wir von der Ausnahmeregelung keinen Gebrauch machen müssten.

Wem nützt diese Regelung denn dann überhaupt?

Die Ausnahmeregelung betrifft dieses Jahr hauptsächlich die Fanmeilen und Biergärten in den Großstädten. Dort wird vermutlich nach Spielende noch bis spät in die Nacht gefeiert. In Mengen könnten allenfalls die Gaststätten, die Außengastronomie betreiben, von der Ausnahmeregelung profitieren.

Hat es denn in Mengen überhaupt schon einmal während der Übertragung eines Spiels Beschwerden über den Geräuschpegel gegeben?

Bei den vergangenen beiden Public Viewing 2014 und 2016 gab es meines Wissens keine Beschwerden. Die betroffenen Anwohner haben mitgefeiert und sich am Erfolg der deutschen Nationalmannschaft gefreut.

Was muss für dieses Jahr noch geregelt werden?

Der Gemeinderat der Stadt Mengen hat bereits im vergangenen Herbst über das Public Viewing während der Fußball-Weltmeisterschaft beraten und entschieden wieder ein Public Viewing auf dem Marktplatz vor dem Rathaus anzubieten. Weitere Beschlüsse oder Genehmigungen hierzu sind nicht erforderlich. Es muss lediglich noch die verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Hauptstraße beantragt und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.