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Hasskriminalität

Kritik an Gesetzentwurf zu Hasskriminalität

Berlin / Lesedauer: 2 min

Juristen und Politiker werfen Justizminister Maas Ungenauigkeit vor
Veröffentlicht:25.04.2014, 18:10

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will als Konsequenz aus der Mordserie des rechtsextremen NSU Hasskriminalität stärker bestrafen, stößt damit aber auf Widerspruch bei Opposition und Juristen. Nach dem Willen von Maas soll bei der Strafzumessung künftig auch eine Rolle spielen, ob der Täter „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele verfolgt, wie es in seinem Gesetzentwurf heißt.

Vor allem der Begriff „menschenverachtend“ sei Auslegungssache, sagte die Rechtsexpertin der Linksfraktion, Halina Wawzyniak . Jeder könne darunter etwas anderes verstehen. „Ich halte es beispielsweise auch für menschenverachtend, wenn aus homophoben oder antisemitischen Gründen Straftaten begangen werden oder die Straftaten sich zum Beispiel gegen Obdachlose richten“. Ob dies aber die Richter auch so sehen, bleibe völlig offen.

Stefan König vom Deutschen Anwaltverein sprach von „Schaufenstergesetzgebung“. Strafzumessung sei „eine der wichtigsten und schwierigsten Aufgaben des Strafrichters, wenn er einen Angeklagten für schuldig hält“, sagte er. „Sie muss von jedem Schematismus frei sein.“

Zuvor hatte auch der Grünen-Innenexperte Volker Beck das Gesetzesvorhaben als „bloße Symbolik“ kritisiert. „Eine stärkere Berücksichtigung der Tatmotive beim Strafmaß klingt zwar schön, ist aber völlig nutzlos, wenn bereits bei der Erfassung die menschenfeindliche Motivation unerkannt bleibt“, erklärte er. Dafür müssten die polizeiliche Erfassung und die Strafverfolgung von Hasskriminalität verbessert werden.

Mit der Strafrechtsreform setzt Maas die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses aus der vergangenen Legislaturperiode um. Dazu gehört auch, die Stellung des Generalbundesanwaltes zu stärken. Ermittlungen mit möglichem Staatsschutz-Hintergrund soll dieser künftig schneller übernehmen können. Staatsanwaltschaften der Länder sollen verpflichtet werden, der Bundesanwaltschaft Fälle mit möglicher Bundeszuständigkeit vorzulegen.