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Bürgermeister brauchen stets ein Mandat

Mengen / Lesedauer: 4 min

Kommunalaufsicht durchkreuzt Pläne für Beschlüsse zum interkommunalen Gewerbegebiet
Veröffentlicht:22.02.2018, 16:43

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Eigentlich hatten die Gemeinderäte der Kommunen Mengen, Scheer , Herbertingen und Hohentengen sich selbst und ihren vier Bürgermeistern Mehrarbeit ersparen wollen. Deshalb hatten alle vier Gremien ihren Bürgermeistern per Beschluss umfangreiche Entscheidungskompetenzen in Bezug auf den geplanten interkommunalen Gewerbe- und Industriepark Donau Oberschwaben eingeräumt. Die Idee, dass die Bürgermeister in der Vertreterversammlung des neu gegründeten Zweckverbands über die meisten Angelegenheiten eigenmächtig entscheiden können, wurde laut Mengens Bürgermeister Stefan Bubeck von der Kommunalaufsicht im Landratsamt als mit der Gemeindeordnung unvereinbar eingestuft.

„Die Kommunalaufsicht hat unsere Entscheidungen wieder einkassiert“, formulierte es Scheers Bürgermeister Lothar Fischer in der Sitzung des Gemeinderats salopp. Deshalb sei es notwendig, dass die Gemeinderäte nun alle einzeln über Aufstellungsbeschlüsse, Haushaltssatzung und Geschäftsordnung beschließen (siehe unten). Von den Räten, die Fischer in einer vorangegangenen Sitzung autorisiert hatten, solche Beschlüsse stellvertretend für sie zu fassen, wurde diese Nachricht mit Verwunderung aufgenommen.

„Zur Realisierung des interkommunalen Gewerbegebiets fällt im Zweckverband viel Arbeit an, die von uns allen nebenher gemeistert werden muss“, sagt Mengens Bürgermeister Bubeck. „Wir wollten den Aufwand für die Gemeinderäte möglichst gering halten und deshalb viele Entscheidungen in kleiner Runde treffen können.“ Deshalb hätten die Gemeinderäte viele Kompetenzen an die Bürgermeister delegiert. „Bei der konstituierenden Zweckverbandssitzung war Max Stöhr von der Kommunalaufsicht im Landratsamt dabei“, sagt er. Der habe Bedenken geäußert. „Nach seiner Rechtsauffassung müsse bei Beschlüssen, die nicht das Geschäft der laufenden Verwaltung betreffen, zwingend die Weisung der Gemeinderäte eingeholt werden.“ Das sei in der Gemeindeordnung so festgelegt. Ein Bürgermeister könne im Zweckverband nicht mehr Kompetenzen erhalten als in seiner Gemeinde.

Jede Handlung braucht Mandat

Auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“ präzisiert Max Stöhr schriftlich, wie der Gemeinderat nach den gemeinderechtlichen Bestimmungen dem Bürgermeister Aufgaben übertragen kann. „In diesem Fall muss der Gemeinderat über das Vorgehen des Bürgermeisters in der Verbandsversammlung beschließen. Er muss dem Bürgermeister für jede Handlung ein Mandat erteilen. Soll der Bürgermeister ein dauerhaftes Mandat für Handlungen als Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung erhalten (und damit bestimmte Dinge ohne Beteiligung des Gemeinderates beschließen können), ist dies in der Hauptsatzung der Gemeinde zu regeln.“ Davon ausgenommen sind laut Bubeck aber eben die Entscheidungen, die über das laufende Verwaltungsgeschäft hinausgehen.

Würden die Bürgermeister in Versammlungen ohne Mandat des Gemeinderates stimmen, sind die Beschlüsse laut Stöhr zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig. Stimmen sie entgegen der erteilten Weisung durch den Rat ab, seien die Stimmen trotzdem gültig. Beschlüsse würden auch dann, wenn der Bürgermeister gemeinderechtswidrig keine Weisung eingeholt habe, ihre Gültigkeit haben. „Je nach Einzelfall könnten sich aber kommunalrechtliche, kommunalpolitische, disziplinarrechtliche oder auch haftungsrechtliche Konsequenzen für den Bürgermeister ergeben“, so Stöhr.

„Wir haben das noch einmal von einem Juristen prüfen lassen und auch beim Gemeindetag nachgefragt“, sagt Bubeck. Alle seien zu demselben Ergebnis gekommen. Deshalb müsste man jetzt in den sauren Apfel beißen und viele Themen doch in alle Räte tragen. Gleichzeitig hätte man aber auch die Gewissheit, keine Rechtswidrigkeit zu begehen.

Als erste von vier Kommunen hat der Rat der Stadt Scheer die Entscheidungen zu mehreren Punkten zum Gewerbepark getroffen. Unter anderem wurde den Ausstellungsbeschlüssen für die drei Bebauungspläne für die drei Gebiete mit insgesamt rund 100 Hektar entlang der B 32 und B 311 zugestimmt. Die Bebauungspläne soll das Büro Lars Consult erstellen, die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 435 000 Euro. „Das Büro hat uns schon bei den Vorbereitungen zur Gründung des Zweckverbands begleitet und ist mit der Thematik und den Flächen bereits gut vertraut“, begründen die Bürgermeister Lothar Fischer und Stefan Bubeck, dass kein zweites Angebot eingeholt wurde. Aus Erfahrung will Bubeck wissen, dass das Angebot von Lars Consult sogar verhältnismäßig günstig angesetzt sei und andere Büros sicher höhere Kosten angegeben hätten. Der Zweckverband soll dem Zweckverband „Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen“ beitreten. In einer Satzung sind die Entschädigungen für die Mitglieder der Verbandsversammlung festgelegt. Unter anderem soll Stefan Bubeck für seine Tätigkeit als Verbandsvorsitzender 300 Euro im Monat erhalten. Diese Summe sei nach einer Umfrage unter sieben Zweckverbänden vertretbar, hieß es. Bubeck selbst gibt seinen Arbeitsaufwand in den vergangenen Monaten mit etwa einem Arbeitstag pro Woche an.