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Gemeinderäte begeistert: Zuschuss für Ersthelfer auf 10 000 Euro erhöht

Inzigkofen / Lesedauer: 2 min

Helfer-vor-Ort-System überzeugt und bewegt die Inzigkofer Gemeinderäte, Zuschussantrag zu überbieten
Veröffentlicht:20.11.2018, 18:32

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Ein Zuschuss von lediglich 6500 Euro ist von der DRK-Bereitschaft Inzigkofen für die Anschaffung eines Einsatzfahrzeuges beim Gemeinderat angefragt worden. Doch die Gemeinderäte waren vom Helfer-vor Ort-System so begeistert, dass der Zuschuss spontan auf Antrag von Bruno Dreher auf 10 000 Euro aufgestockt wurde.

Der Vorschlag der Verwaltung über 6500 Euro und der Antrag von Gerhard Klein über 8000 Euro waren damit vom Tisch. Das Helfer-vor-Ort-System sieht vor, dass die DRK-Mitglieder vor Ort bei einem Notfall parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden, um wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten, noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. „Gerade bei Herzproblemen, Schlaganfall und schweren Unfällen zählt jede Minute“, erklärte Philip Müller, der stellvertretende Kreisbereitschaftsleiter und Mitglied der Inzigkofer DRK-Bereitschaft. Bereits seit September leisten die Inzigkofer diesen Dienst, wobei im ersten Monat gleich sieben Alarmierungen stattgefunden haben.

Die Helfer sind immer in ihrer Freizeit und unentgeltlich unterwegs. Aktuell fahren sie noch mit ihren Privatfahrzeugen und einer Notfalltasche zum Einsatzort. Für die Zukunft soll aber ein Einsatzfahrzeug angeschafft werden, das mit zusätzlicher Ausrüstung wie Defibrillator, Sauerstoffmaske und Tragen ausgestattet ist. Das erklärte der Bereitschaftsleiter Andreas Beck.

Derzeit kein 24-Stunden-Dienst möglich

Es ist zukünftig geplant, dass der diensthabende Ersthelfer das Einsatzfahrzeug vor seiner eigenen Haustüre parkt, um im Alarmfall sofort einsatzbereit zu sein. Auch nur mit einer Person besetzt, kann dann eine Ersthelfer-Dienstleistung in solch einem Fahrzeug durchgeführt werden. Derzeit kann die kleine DRK-Bereitschaft Inzigkofen aber einen 24-Stunden Dienst nicht abdecken. Deshalb wurde zudem angefragt, ob die Gemeinde für nicht besetzte Zeiten eine Garage zur Verfügung stellen könne.

Auch dieser Anfrage stimmten die Gemeinderäte zu. Eine Garage in der Ortsmitte, die sich im Besitz der Gemeinde befindet, wird für das Einsatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, solange die Gemeinde nicht einen eigenen, wichtigen Bedarf anmeldet.