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Hoßkircher Mordprozess: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Hoßkirch / Lesedauer: 2 min

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Angeklagten, seine Ehefrau erwürgt und dann einen Autounfall inszeniert zu haben, um die Tat zu vertuschen. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Veröffentlicht:23.07.2018, 09:27

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Das Landgericht Ravensburg hat den Angeklagten im Hoßkircher Mordprozess schuldig gesprochen. Der Mann ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden, das Gericht stellte nicht die besondere Schwere der Schuld fest. Wie das Landgericht mitteilte, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Nachdem der Staatsanwalt Peter Spieler schon am Freitag sein Plädoyer gehalten hatte, folgten am Montagmorgen trotz des Rutenfestes die von Nebenklage und Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf schuldig im Sinne der Mordanklage aus niederen Beweggründen.

Die Nebenklagevertreter Jens Weimer und Michael Rauser forderten zusätzlich die besondere Schwere der Schuld. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

In dem ursprünglich seit November laufenden Prozess wird einem 35-jährigen Mann aus Hoßkirch vorgeworfen, Ende Februar 2017 seine Frau erwürgt und anschließend einen Autounfall vorgetäuscht zu haben, um die Tat zu vertuschen.

Dem 35-Jährigen wurde vorgeworfen, im Februar vergangenen Jahres seine 30-jährige Ehefrau erstickt und dann einen Unfall inszeniert zu haben, um die Tat zu vertuschen. Die Frau war am Morgen des 26. Februar 2017 tot im Auto des Ehepaars, einem Mercedes Vito, aufgefunden worden.

Das Auto stand mit laufendem Motor in einem Feld abseits der Verbindungsstraße zwischen Tafertsweiler und Hoßkirch. Der Ehemann wurde 100 Meter vom Auto entfernt schwer verletzt und bewusstlos auf dem Boden liegend aufgefunden.

Bereits im April 2017 kam der 35-Jährige in Untersuchungshaft. Im November begann der Prozess. Dieser musste aber Mitte Mai neu aufgerollt werden, nachdem Ende März eine Schöffin für befangen erklärt wurde.

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