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Denkmalschutz

Denkmalschutz –was geht, was nicht

Herbertingen / Lesedauer: 2 min

Gemeinde und Denkmalamt verhandeln um Eingriffe in die alte Bausubstanz
Veröffentlicht:28.02.2013, 20:10

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Beim ehemaligen Gasthaus „Strauß“ in Herbertingen ist seit ein paar Tagen der Abrissbagger am Werk. Das Denkmalamt erlaubte es. Mindestens noch ein knappes Jahr nicht erlaubt ist dagegen jeglicher Eingriff in die Bausubstanz am Areal um das frühere Gasthaus Löwen. Es ist inzwischen in eine Liste der verkäuflichen Kulturdenkmale aufgenommen. Erlaubt wiederum ist der Eingriff in die Fassade der Grundschule in Marbach . Das Denkmalamt gab nach. Die Fassade war schon so verändert. In Herbertingen bemüht sich das Landesdenkmalamt um den Erhalt von alter Bausubstanz. Nicht immer gefällt das der Gemeinde.

Das jüngste Beispiel für einen Kompromiss zwischen Gemeinde und Denkmalamt hat der Gemeinderat in Herbertingen am Mittwoch in öffentlicher Sitzung behandelt. Architekt Guido Vogel aus Altheim stellte den Ausbau der Vereinsräume an der Mehrzweckhalle Marbach vor, zusammen mit der Sanierung der WC-Anlagen an der Grundschule Herbertingen. Das besondere an Marbach: Die 1965 erbaute Schule – die Mehrzweckhalle ist Schulturnhalle – steht unter Denkmalschutz. Architekt Alfred Lüttin, so Architekt Vogel im Gespräch mit der SZ, habe in der Region einige Schulen erbaut. Vogel: „Das Denkmalamt stuft die Gebäude als schützenswert ein.“ Für die Neugestaltung einer Fassade mit großen Fensterelementen gab das Denkmalamt dennoch grünes Licht. Gemeinde und Architekt konnten nachweisen, dass die Fassade im ursprünglichen Zustand durch spätere Baumaßnahmen stark verändert wurde. „Bis auf eine Änderung bei den WC-Anlagen konnten wir das deshalb so machen“, sagt der Architekt. Diesen Kompromiss sieht Bürgermeister Schrenk als Erfolg und möchte gern noch mehr: „Beim Löwen-Areal sollten wir auch vorankommen.“

Doch dort sind Eingriffe verboten. Auf dem Areal aus ehemaliger Gaststätte und Stallungen wollte vor zwei Jahren ein Investor einen Discount-Markt errichten. Das Projekt scheiterte, weil das Denkmalamt das Areal als schutzwürdig erklärte. Die Besitzerin habe inzwischen erklärt, so Thorsten Kassner vom Baurechtsamt in Bad Saulgau, dass ein Erhalt des Areals für sie wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Seit Januar steht das Areal deshalb auf der Liste der verkäuflichen Kulturdenkmale. Mindestens ein Jahr lang wird nun nach einem, so Thorsten Kassner, „Liebhaber mit dem nötigen Kleingeld“ gesucht. Erst nach diesem Jahr ist das Denkmalamt zu weiteren Gesprächen bereit.

„Nach diesen Erfahrungen gab es für den Strauß einen Vor-Ort-Termin“, sagt Bürgermeister Michael Schrenk im Gespräch mit der SZ . Das Ergebnis dürfte den Besitzern des Gebäudes im Ortszentrum gefallen. Das Denkmalamt sah das Gebäude nicht als schutzwürdig an. Nach dem Abbruch soll ein Einfamilienhaus entstehen. Angesichts der Vorgabe, innerörtliche Baulücken zu schließen, ist dies für den Bürgermeister ein sinnvolles Vorhaben.