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Brandstiftung in Herbertingen: Prozess ist nichtöffentlich

Herbertingen / Lesedauer: 2 min

Angeklagter soll nicht zusätzlich psychisch belastet werden
Veröffentlicht:15.03.2018, 13:53

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Am Donnerstag hat vor dem Landgericht Ravensburg die Hauptverhandlung wegen einer schweren Brandstiftung in Herbertingen-Mieterkingen begonnen. Direkt zu Beginn der Sitzung wurde die Öffentlichkeit allerdings ausgeschlossen, um den psychisch angeschlagenen Angeklagten nicht zusätzlich zu belasten.

Im Oktober war im Obergeschoss eines Wohnhauses im Herbertinger Teilort Mieterkingen an einem Donnerstagmorgen ein Feuer ausgebrochen. Das Wohnhaus gehört zu einem älteren landwirtschaftlichen Anwesen. Nach Angaben der Polizei hatte damals einer der beiden Bewohner beim Betreten des Bauernhauses Brandgeruch wahrgenommen und die Feuerwehr alarmiert. Als diese zum Brandort kam, war das Feuer bereits voll ausgebrochen. Es herrschten so hohe Temperaturen, dass Plastikteile, darunter ein Kassettenrekorder schmolz.

Unter Atemschutz konnten die Feuerwehrleute den Brand rasch löschen. Bewohner und Einsatzkräfte hatten dabei wohl auch Glück im Unglück. „Wenn Sauerstoff dazu gekommen wäre, hätte es wohl eine Durchzündung gegeben“, sagte damals der Feuerwehrkommandant Martin Eisele. Auch der Sachschaden wäre in diesem Fall ungleich größer gewesen. Die Polizei hatte ihn auf rund 10 000 Euro geschätzt. Zur Ermittlung der Brandursache waren Kriminaltechniker im Einsatz. Außerdem hatte die Polizei einen Zeugenaufruf veröffentlicht. Die beiden Bewohner blieben unverletzt. Damals waren 46 Einsatzkräfte der Feuerwehr und neun Fahrzeuge im Einsatz. Auch das DRK war vor Ort.

Unterbringung in Psychiatrie

Nachdem der mutmaßliche Täter ermittelt worden war, wurde seine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch das Amtsgericht Ravensburg angeordnet. Der psychische Gesundheitszustands des Angeklagten war vor Gericht dann auch ausschlaggebend für Richter und Staatsanwaltschaft, dem Antrag der Verteidigerin zum Ausschluss der Öffentlichkeit stattzugeben. „In einem Vorgespräch habe ich dem Angeklagten erläutert, was im Prozess auf ihn zukommt. Dabei wurde er sehr nervös und schien mir enorm belastet zu sein durch die Vorstellung, dass er im Prozess nicht nur seinen Brüdern begegnet, sondern auch Außenstehende dabei sein könnten“, sagte Verteidigerin Rebecca Wurm.

Staatsanwältin Christine Weiss hatte keinerlei Einwände gegen den Antrag der Verteidigung. Entsprechend hatten die Richter unter dem Vorsitz von Veiko Böhm den Antrag bereits vorberaten und ebenfalls zugestimmt. „Im Verlauf der Verhandlung ist mit einer intensiven Erörterung der psychischen Gesundheit des Angeklagten zu rechnen“, sagte der Richter. Daher seien die schutzwürdigen Belange des mutmaßlichen Brandstifters zu beachten und ausreichende Gründe für eine Öffentlichkeit nicht gegeben.

Der Prozess wird Ende der kommenden Woche ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Bislang sind sieben Zeugen für den Prozess geladen.