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Freispruch

Fehlende Beweise führen zu Freispruch

Aalen / Lesedauer: 2 min

23-Jähriger soll im März 2010 eine Aalenerin vergewaltig haben – Tathergang ungeklärt
Veröffentlicht:10.11.2011, 17:45

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Mit der Einstellung des Verfahrens endete gestern der Prozess gegen einen 23-jährigen Mann vor dem Aalener Amtsgericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Lang. Der junge Mann, der seit drei Jahren in Deutschland lebt und in einer Aalener Pizzeria arbeitet, war wegen versuchter Vergewaltigung angeklagt.

Was in den frühen Morgenstunden des 29. Mai 2010 in einem Haus in der Rombacherstrasse tatsächlich geschah, blieb letztendlich unaufgeklärt. Die Version des mutmaßlichen Opfers, einer 24-jährigen Aalenerin und die des Beschuldigten widersprachen sich im entscheidenden Punkt. Nach der Aussage der jungen Frau, begab sie sich freiwillig – allerdings mit 1,8 Promille Alkohol im Blut – morgens um 3 Uhr in die Wohnung des Angeklagten und seines Kumpels, obwohl sie die beiden Männer gar nicht kannte. Als sie wieder gehen wollte, sei ihr der Angeklagte gefolgt und habe sie in den Keller des Gebäudes bugsiert. Dort stieß er sie angeblich zu Boden, verpasste ihr einige Ohrfeigen und versuchte, sie auszuziehen. Nach entsprechender Gegenwehr habe er seine Absichten jedoch unvermittelt wieder aufgegeben.

Nach Aussage des 23-Jährigen ging er lediglich nachsehen, wo die Frau hingegangen war. Dabei sei sie ihm aus Richtung Keller entgegengekommen, mit der Begründung, sie habe Haus- und Kellertür verwechselt. Die Situation eskalierte, als kurz danach die beiden jungen Männer in ihrer Wohnung von zwei anderen Männern – angeblich – überfallen und verprügelt wurden. Der Verdacht fiel auf den Bruder des mutmaßlichen Opfers und dessen Bekannten, ein Ermittlungsverfahren wurde jedoch wieder eingestellt. Die herbeigerufene Polizei traf den Angeklagten und seinen Freund kurze Zeit später tatsächlich verletzt vor dem Haus an. Auch die junge Frau hielt sich dort auf. Von den mutmaßlichen Tätern fehlte allerdings jede Spur. Weder die Aussagen der Polizisten, noch der Beamtin, die die Untersuchung des möglichen Tathergangs machte, brachten Klarheit. Unstrittig war lediglich, dass der Beschuldigte mehr oder weniger „freiwillig“ vom Versuch einer Vergewaltigung „zurückgetreten“ sei. Nach einer Sitzungsunterbrechung beantragte der Staatsanwalt, das Verfahren einzustellen. Mit Zustimmung des Verteidigers wurde dies so vom Gericht beschlossen.