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Wohngebiet

Stadt Bad Saulgau plant neues Wohngebiet

Bad Saulgau / Lesedauer: 3 min

Gemeinderat stimmt Wohngebiet Mooshaupten zu – Bürger können sich in einem Workshop beteiligen
Veröffentlicht:25.02.2019, 16:46

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Die Änderung des Paragraphen 13b im Baugesetzbuch macht’s möglich: Die Stadt Bad Saulgau plant am östlichen Stadtrand zwischen dem Störck-Gymnasium und der Rosa-Hürner-Straße das Wohngebiet Mooshaupten. Das Wohnquartier soll sich aber von üblichen Neubaugebieten abheben. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vergangenen Donnerstag der Entwicklung des Wohngebiets zugestimmt. Hierfür wird es einen städtebaulichen Workshop mit Architektenwettbewerb geben.

Für die Verwaltung stellt das Gebiet Mooshaupten aus städtebaulicher Sicht wegen der Nähe zur Innenstadt, zu Schulen, Sporthallen, Stadthalle und dem Hallenbad eine interessante Entwicklungsfläche dar. „Ziel muss es sein, moderat verdichtete Wohnformen jenseits des klassischen Einfamilienwohnhauses entstehen zu lassen“, sagte Bad Saulgaus Stadtbaumeister Pascal Friedrich in der Gemeinderatssitzung. Es soll deshalb nicht noch ein weiterer zusätzlicher von Investoren getragener Wohnungsbau ausgewiesen werden. Denn auch Bad Saulgau, so Friedrich, spüre inzwischen die Nachfrage nach Flächen für alternative Wohnformen wie zum Beispiel Generationenhäuser oder Wohngemeinschaften. Und weil aufgrund der guten Lage die vielen städtischen Einrichtungen in der Nähe problemlos mit dem Rad oder zu Fuß zu erreichen sind, waren die Überlegungen in Richtung Mobilität hinsichtlich dieses Quartiers von besonderer Bedeutung.

Überplanung Ende 2017

Um das Gebiet Mooshaupten überhaupt realisieren zu können, wurde bereits im Dezember 2017 ein Aufstellungsbeschluss zur Überplanung der Fläche auf Grundlage des Paragraphen 13b im Baugesetzbuch gefasst. Zuvor sah der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau-Herbertingen keine Entwicklung des Gebiets Mooshaupten vor. Erst die Änderung des Paragraphen 13b ermöglicht den Kommunen beschleunigte Verfahren zur Ausweisung von Baugebieten. Der Paragraph 13b wurde zeitlich befristet in das Baugesetzbuch eingefügt, um insbesondere die Wohnungsnot in Wachstumsräumen zu mildern.

Diese signifikante Verfahrenserleichterung wird vor allem von Umweltverbänden mit Sorge betrachtet. Sie hatten schon vor Monaten kritisiert, dass der Gesetzgeber mit den signifikanten Verfahrenserleichterungen ein falsches Zeichen setze, weil dadurch dem Flächenverbrauch im Außenbereich Tür und Tor geöffnet würden. Hauptkritikpunkt an der neuen Regelung: Werden neue Baugebiete geschaffen, müssen die Kommunen für keine Ausgleichsmaßnahmen sorgen. Pascal Friedrich wehrt sich gegen die Vorwürfe und weist darauf hin, dass beispielsweise bei der Ausweisung des Baugebiets Krumme Äcker ein Bachlauf naturnah gestaltet worden sei. Gemeinderäte können bis Ende 2019 Aufstellungsbeschlüsse nach dem beschleunigten Verfahren fassen. „Die Möglichkeit, eine so innenstadtnahe Fläche dieser Größe entwickeln zu können, wird bis auf weiteres wohl relativ einmalig bleiben“, ergänzte Friedrich. Es müsse sowohl in inhaltlicher als auch in gestalterischer Sicht nicht die erstbeste, sondern die beste Lösung gefunden werden.

Architekten machen Entwürfe

Der Gemeinderat schloss sich deshalb einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung an, für die Entwicklung der Fläche einen städtebaulichen Workshop mit Bürgerbeteiligung zu veranstalten. Die Bürger sollen bei einem ersten Workshop die Gelegenheit bekommen, sich mit ihren Ideen für die Gestaltung für das Wohngebiet einzubringen. In einem zweiten Workshop stellten Architekten den Bürgern ihre Entwürfe vor. Die Anregungen der Bürger sollen dann bei der weiteren Projektplanung berücksichtigt werden, ehe zum Abschluss eine klassische Preisgerichtssitzung stattfinden wird.