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Hoßkircher Mordprozess: Bürgermeister kommt wegen Falschaussage vor Gericht

Bad Saulgau / Lesedauer: 4 min

Amtsgericht Ravensburg verhandelt am 12. April – Aussagen von fünf Zeugen sollen Klarheit bringen
Veröffentlicht:23.01.2019, 17:21

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Das Amtsgericht Ravensburg hat einen Termin für die Verhandlung gegen Roland Haug wegen falscher uneidlicher Aussage festgelegt. Am Freitag, 12. April, beginnt die Verhandlung um 9 Uhr in Saal 8 des Amtsgerichts. Das bestätigt Matthias Grewe, Direktor des Amtsgerichts, auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“.

Bereits Mitte August hatte die Staatsanwaltschaft Ravensburg Anklage gegen den Hoßkircher Bürgermeister wegen falscher uneidlicher Aussage erhoben. Die Verzögerung für einen Verhandlungstermin ergab sich, da Haug den Anwalt gewechselt hatte und dieser jeweils Akteneinsicht und Zeit für eine Stellungnahme hatte. Mit der Verhandlung soll nun geklärt werden, ob der Bürgermeister im Hoßkircher Mordprozess oder gegenüber Polizisten falsch ausgesagt hat.

In dem Prozess wurde Ende Juli 2018 ein 36-Jähriger aus Hoßkirch zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes an seiner Frau verurteilt. Er wurde für schuldig erklärt, Ende Februar 2017 seine Ehefrau im gemeinsamen Haus erstickt und anschließend einen Autounfall vorgetäuscht zu haben, um die Tat zu vertuschen. Roland Haug hatte am 6. Februar 2018 vor dem Landgericht Ravensburg als Zeuge ausgesagt. Dabei widersprach er den Aussagen von zwei Kriminalbeamten.

Denn am selben Tag, als der schwerverletzte Ehemann und die Leiche seiner Frau auf einem Feld entdeckt wurden, soll sich der Bürgermeister mit dem Vater des zu diesem Zeitpunkt Tatverdächtigen im Feuerwehrhaus in Hoßkirch unterhalten haben. Dabei soll der Vater seinen Sohn als „jähzornig“ bezeichnet und gesagt haben, er mache sich große Vorwürfe. Von den belastenden Aussagen des Vaters erfuhr die Polizei, weil Roland Haug zwei Kripobeamten davon erzählte, als sie das Haus des Beschuldigten und seiner ermordeten Frau in Hoßkirch durchsuchten.

 Im Hoßkircher Mordprozess hat Roland Haug den Aussagen von Kriminalbeamten widersprochen. Vor dem Amtsgericht Ravensburg wird geklärt, ob es sich um eine Falschaussage handelt.

Vor dem Landgericht machte der Vater von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Anfang Januar 2018 erwähnte ein Kriminalbeamter das Gespräch zwischen Bürgermeister und dem Vater des Angeklagten in seiner Zeugenaussage – am nächsten Tag berichtete der Südkurier darüber. Mit dem Zeitungsbericht war der Bürgermeister offenbar nicht einverstanden. Wie Staatsanwalt Peter Spieler damals auf Nachfrage der „ Schwäbischen Zeitung “ mitteilte, habe Haug E-Mails an die Redaktion des Südkurier geschickt, in denen er sich gegen die Darstellung in der Zeitung wandte und bestritt, dass sie wahr sei.

In Kopie seien die E-Mails auch an die Ravensburger Staatsanwaltschaft gegangen und zwar „zur Prüfung rechtlicher Schritte gegen den Südkurier“, so Staatsanwalt Spieler. Daraufhin habe er den Bürgermeister als Zeugen geladen. „Er hat vor Gericht alles abgestritten: dass er sich mit den zwei Kriminalbeamten unterhalten habe, dass er mit dem Vater des Angeklagten gesprochen habe, ja sogar, dass er an besagtem Tag überhaupt im Feuerwehrhaus gewesen sei.“ Die zwei Polizeibeamten waren ebenfalls als Zeugen geladen gewesen – sie seien aber bei ihren Aussagen geblieben. So auch der Hoßkircher Bürgermeister.

Größten Saal reserviert

Für die Verhandlung am 12. April sind fünf Zeugen geladen, darunter unter anderem der Richter, vor dem die Falschaussage gemacht wurde, sowie Polizeibeamte. Der letzte Zeuge ist für 11.15 Uhr geladen. Über die Dauer der Verhandlung kann Matthias Grewe , Direktor des Amtsgerichts, keine Angaben machen. „Der reservierte Saal ist den ganzen Tag dafür frei. Er ist zudem der größte bei uns, da wir mit einem gewissen Zuschauerinteresse rechnen“, sagt Grewe.

Das Strafmaß für jemanden, der vor Gericht falsche Aussagen macht, ohne vorher vereidigt worden zu sein, ist in Paragraf 153 des Strafgesetzbuches festgelegt. Dort heißt es: „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“