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Fördersystem

Komplexes Fördersystem für Landwirte

Wolfegg / Lesedauer: 3 min

Landwirtschaftsamt informiert über die neuen Vorgaben und Programme
Veröffentlicht:04.02.2015, 17:27

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Welche neuen Vorgaben müssen Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (Gap) beachten und wie sieht das neue Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (Fakt) aus? Darüber informierte das Landwirtschaftsamt Ravensburg bei einer Veranstaltung im Gasthaus Zur Post in Wolfegg .

Etwa 50 Personen nahmen am Vortrag des Ökonomen Volker Segger von der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (Lel) in Schwäbisch Gmünd teil. Segger erklärte, wie Landwirte die neuen Förderprogramme nutzen können und erläuterte die agrarpolitischen Änderungen aus Sicht der Betriebswirtschaft.

Drei Maßnahmen notwendig

Am meisten kontrovers diskutiert wird das sogenannte Greening. Auf die Landwirte kommt viel Bürokratie zu, um Förderungen zu erhalten. Greening bedeutet, die Landwirtschaft soll grüner werden. Es besteht aus drei Maßnahmen: Die Anbaudiversifizierung, also verschiedene Pflanzen auf den Ackerflächen anzubauen, die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen, dazu gehören unter anderem Pufferstreifen am Waldrand oder Gewässern und der Erhalt des Dauergrünlandes.

Zur Entwicklung des ländlichen Raums gibt es nun das Fakt. Das Förderprogramm ist Nachfolgerprogramm vom Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (Meka). Albrecht Siegel , Leiter des Landwirtschaftsamts Ravensburg erklärte: „Mit Fakt wird deutlich, dass eine ökologischere und extensivere Landwirtschaft gewünscht wird.“ Also weg von einer Intensiv-Produktion. Im Landkreis Ravensburg sei intensive landwirtschaftliche Produktion jedoch ohnehin nicht so verbreitet. Der Landkreis hat die größte Anzahl an ökologisch wirtschaftenden Betrieben und größte ökologisch zertifizierte Fläche in Baden-Württemberg, sagt Siegel. Neu beim Fakt ist die Aufnahme von Vorschriften zur artgerechten Haltung von Nutztieren.

Fünf Jahre sind die Landwirte an die Maßnahmen gebunden, für die sie sich entscheiden. Das sollte gut überlegt sein. An die neu eingeführte Weideprämie sind sie aber nur jeweils ein Jahr gebunden. Dazu müssen die Milchkühe sechs Stunden pro Tag zwischen dem 1. Juni und 30.September auf der Weide sein. Eine besondere Rolle in der Region kann auch die Heumilcherzeugung einnehmen. Es gibt viele unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten der Maßnahmen für die Landwirte. Dabei gilt es abzuwägen, was am besten umsetzbar ist und zum Betriebsleiter passt. Der Anteil der Ausgleichszahlungen am Gewinn eines Betriebes ist hoch. Durchschnittlich beträgt er 48 Prozent. „Ohne Prämien geht es nicht“, erklärte Segger.

Kaum Änderungen

Zuhörer Anton Oberhofer aus Wolfegg ist froh, dass er keinen landwirtschaftlichen Betrieb hat: „Es ist für mich erschreckend, dass die Landwirtschaft so massiv gefördert werden muss, um zu überleben. Anstatt zu fördern sollte für die Produkte das bezahlt werden, was sie tatsächlich kosten.“ Herbert Kraft aus Amtzell kann die Neuerungen gelassen sehen: „Für mich ändert sich nicht viel. Er hat einen für die Region typischen Grünlandbetrieb mit 66 Milchviehkühen. Betriebe dieser Größenordnung erhalten eventuell geringfügig mehr als beim vorherigen Förderprogramm Meka.