StartseiteRegionalOberschwabenWeingartenWie soll sich Weingarten entwickeln?

Stadtentwicklungskonzept

Wie soll sich Weingarten entwickeln?

Weingarten / Lesedauer: 1 min

Stellungnahmen zum Stadtentwicklungskonzept sind bis zum 15. Februar möglich
Veröffentlicht:17.01.2019, 14:49

Artikel teilen:

Welche Flächen werden in den kommenden Jahren in Weingarten entwickelt? Wo können neue Siedlungen entstehen? Diese Fragen sind unter anderem Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2030, das die Verwaltung in den kommenden Monaten unter der Beteiligung der Bürgerschaft erarbeitet.

Das Konzept baut laut Mitteilung der Stadt auf dem Bürgerdialog STEP 2020 auf und führt erstellte Konzepte zu den Themen Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Grün zu einem Gesamtkonzept zusammen. Auch der Verkehrsentwicklungsplan, den Weingarten bis 2019 zusammen mit Ravensburg, Baienfurt, Baindt und Berg erarbeitet, wird berücksichtigt.

Mehrere Workshops geplant

Im Rahmen der Erstellung wird es mehrere Bürgerbeteiligungsverfahren und Workshops geben. Bei der Auftaktveranstaltung am 11. Dezember machten sich knapp 50 Bürger anhand von Zielbildskizzen Gedanken, wie Weingarten in Zukunft aussehen soll. Die Präsentation ist unter www.weingarten-online.de (Stadt/ Bürgerbeteiligung/ Beteiligung Stadtplanung) eingestellt. Die Ergebnisse des Abends werden in Kürze ebenfalls dort veröffentlicht.

Zusätzliche Stellungnahmen können noch bis zum 15. Februar schriftlich bei der Stadt via E-Mail an [email protected] oder über den Postweg an die Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Kirchstraße 2, 88250 Weingarten, eingereicht oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Im ersten Halbjahr 2019 werden nach Angaben der Stadt Gespräche mit Schlüsselpersonen und Experten geführt, um Entwicklungschancen für die gemeinsam erarbeiten Ziele auszuloten und die Umsetzung konkreter Projekte vorzubereiten. Aus den Ergebnissen von Bürgerdialog und Fachgesprächen wird der Masterplan Weingarten 2030 erarbeitet. Der Entwurf wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte vorliegen und dann erneut mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.