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Weingarten

Jugendgemeinderat wird bald gewählt

Weingarten / Lesedauer: 2 min

Kandidaten für Wahl am 22. November stehen fest – Fragen und Antworten im Überblick
Veröffentlicht:13.11.2018, 15:33

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Die diesjährigen Kandidaten für den Jugendgemeinderat stehen fest. Wer von ihnen das Rennen macht und die Wahl um einen der elf Sitze in Deutschlands ältestem Jugendgemeinderat ergattert, entscheidet sich laut einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Weingarten am Donnerstag, 22. November. Dann wählen die Schüler der achten Klassen an den Weingartener Schulen die neuen Mitglieder.

Die Wahllokale in den Schulen für die Wahl der neuen Mitglieder des Jugendgemeinderats öffnen sich am Donnerstag, 22. November. Im Vorfeld stellen sich die Kandidaten vor und werben bei ihren Schulkameraden um Stimmen. Die Wahl wird von den Lehrern der Schulen gemeinsam mit der Geschäftsstelle des Jugendgemeinderates organisiert.

Aktuell zählt der Weingartner Jugendgemeinderat 42 Mitglieder, die sich für die Wünsche und Belange der Jugendlichen in Weingarten einsetzen. Die „Schwäbische Zeitung“ beantwortet die wichtigsten Fragen vorab:

Wer darf wählen?

Wählen können alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen an den Weingartener Schulen. Die Wahlen werden von den begleitenden Lehrern vor Ort in den jeweiligen Schulen durchgeführt.

Wer kann gewählt werden?

Gewählt werden können Schülerinnen und Schüler der achten Klassen.

Wie viele Sitze gibt es?

Jedes Jahr werden im Jugendgemeinderat elf Sitze neu besetzt. Die Sitzverteilung ist von der Gesamtschülerzahl der jeweiligen fortführenden Schule abhängig. Die Sitzverteilung sieht in diesem Jahr folgendermaßen aus: Gymnasium Weingarten: drei Sitze; Realschule Weingarten: vier Sitze; Talschule: ein Sitz; Schussentalschule: ein Sitz; Geschwister-Scholl-Schule: ein Sitz; Bildungszentrum St. Konrad: ein Sitz

Wie lange geht eine Amtsperiode?

Die Amtsperiode der Jugendgemeinderäte beträgt nach Angaben der Stadt drei Jahre. Daran anschließend haben die Jugendgemeinderäte die Möglichkeit, sich für weitere drei Jahre von den Mitgliedern des Jugendgemeinderats wählen zu lassen.