Handlungsbedarf

Dringender Handlungsbedarf

Weingarten / Lesedauer: 2 min

Dringender Handlungsbedarf
Veröffentlicht:27.04.2017, 11:32

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Der Fall Akbari offenbart den dringenden Handlungsbedarf in der Asylgesetzgebung. Einen bestens integrierten, arbeitswilligen jungen Mann zurück in sein Heimatland abzuschieben, wo ihm nach eigener Aussage Tod und Verfolgung drohen, entbehrt jedweder Logik. Als Hauptargument beruft sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf die Feststellung, dass Afghanistan ein sicheres Herkunftsland sei.

Das kann nicht nur bezweifelt werden, auch gibt es rechtliche Vorgaben, die eine Abschiebung Akbaris verbieten. Durch den Paragrafen 60a des deutschen Aufenthaltsgesetzes ist geregelt, dass eine Ausbildung vor Abschiebung schützt. Daher wäre eine Abschiebung Akbaris nicht gerechtfertigt.

Dass es überhaupt so weit kommt, liegt an der Starrheit der Gesetzgebung. Im ersten Schritt des Asylverfahrens durch das Bamf, das in Akbaris Fall letztlich den vorläufigen Abschiebebescheid nach sich zog, wird der Faktor Integration völlig außen vor gelassen. Der Behörde geht es nur darum, herauszufinden, ob dem Asylsuchenden in der Heimat Gefahr droht oder nicht. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Der Fall Akbari steht für eine Vielzahl an Flüchtlingen, die sich längst in Deutschland integriert haben oder auf dem besten Wege dorthin sind, und dennoch abgeschoben werden sollen.

Das ist unmenschlich und kann nicht im Interesse von Politik, Gesellschaft und nicht zuletzt der Wirtschaft sein. Die Bundesrepublik kann es sich beim anhaltenden Fachkräftemangel nicht leisten, solch lernwillige und fleißige Arbeitskräfte zu verlieren. In diesem Zusammenhang kommt die anstehende Bundestagswahl gerade recht. Zwar sollten sich Politiker eigentlich auch ohne das Werben um Wählerstimmen für die Schwachen einsetzen. Doch wenn es der Sache dient, müssen auch jene Mittel billig sein, um die Aufmerksamkeit auf eben diese Missstände zu lenken.

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