StartseiteRegionalRegion AllgäuWangenVater gesteht Beschaffung von Kinderpornografie

Kinderpornografie

Vater gesteht Beschaffung von Kinderpornografie

Wangen / Lesedauer: 3 min

Amtsgericht verhängt ein Jahr und elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung – Angeklagter mehrfach auffällig
Veröffentlicht:06.03.2018, 17:52

Von:
Artikel teilen:

Zu einem Jahr und elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung ist ein Mann wegen Beschaffung von kinderpornografischen Dateien vom Amtsgericht Wangen verurteilt worden. „Es ist fünf vor zwölf“, sagte Richter Peter Pahnke in seiner Urteilsbegründung. Noch ein Vergehen, und der Angeklagte müsse direkt ins Gefängnis.

Der vierfache Vater gestand, im Jahr 2017 in sieben Fällen kinderpornografische Videos und Bilder beschafft und angeschaut zu haben. Bereits 2015 hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Kinderpornografie auf seinem Computer gefunden.

Im Juli und November 2017 hatte der Mann per Messengerdienst WhatsApp Kontakt mit einem bereits einschlägig bekannten Mann, von dem er an mehreren Tagen Bilder und Videos erhielt. Im Chat habe er sich als Frau ausgegeben und pornografische Dateien ausgetauscht. Darauf seien meist Mädchen unter 14 Jahren in eindeutigen Posen oder bei sexuellen Handlungen mit Erwachsenen zu sehen gewesen, sagte der Staatsanwalt: „Die Bilder dienten allein der sexuellen Erregung des Betrachters.“ Der Gesetzgeber bestrafe diejenigen, die Kinderpornografie konsumieren, weil sie das „widerwärtige Treiben“ und den Missbrauch von Kindern damit unterstützten.

Jede der sieben Taten werde mit einer kurzen Freiheitsstrafe geahndet, erläuterte Richter Pahnke später das Strafmaß. Das Urteil werde zur Bewährung ausgesprochen, weil der Angeklagte eine positive Sozialprognose habe und sich selbst beim Programm „Ich will kein Täter werden“ der Uniklinik Ulm angemeldet habe. Seine Familie und eine Arbeitsstelle in Aussicht gebe dem Angeklagten Stabilität. Außerdem sei das Geständnis positiv zu bewerten.

Arbeitslosigkeit und Krankheit kein nachvollziehbarer Grund

Allerdings, so Richter Pahnke, habe sich der Angeklagte die Kinderpornografie beschafft, obwohl bereits ein Verfahren wegen einschlägiger Daten auf seinem PC gegen ihn lief. Auch die persönlichen Probleme, die der Angeklagte zur Zeit der Tat hatte, machten sie nicht nachvollziehbarer, so Pahnke. Wegen einer langwierigen körperlichen Krankheit konnte der Mann zweieinhalb Jahre nicht arbeiten. Die Familie musste von Arbeitslosengeld leben. „Der Konsum der Bilder kompensiert das aber nicht. Auch Langeweile sehe ich nicht als nachvollziehbaren Grund“, sagte der Richter. Er sehe schon Hinweise auf eine psychopathologische Störung beim Angeklagten.

Zur eigenen familiären Situation erklärte der Mann: Die Familie habe diese Zeit gemeinsam gemeistert. Als das Jugendamt nach dem Fund der Kinderpornografie im Jahr 2015 vorbeigekommen sei, um mit den Kindern zu sprechen, habe die Ehefrau das natürlich nicht gut aufgenommen. Es habe „Eiszeit“ geherrscht. „Meine Frau steht aber hinter mir“, so der Angeklagte.

Dass der eigene, teils minderjährige Nachwuchs des Mannes nicht betroffen war, hat laut Richter Pahnke das Jugendamt bestätigt. Es hätten sich dafür keine Anhaltspunkte gefunden.

Er tue nun sein Bestes, damit es nie wieder vorkomme, sagte der Angeklagte. In den kommenden vier Jahren muss er dem Amtsgericht regelmäßig nachweisen, dass er zu Beratungsgesprächen geht und beim Programm „Ich will kein Täter werden“ mitmacht. Außerdem muss der Mann aus dem Raum Wangen laut Urteil 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.