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Kauflandstreit

Stadt Wangen erringt im Kauflandstreit Teilerfolg

Wangen / Lesedauer: 2 min

Regierungspräsidium weist Widerspruch des Einzelhandelsriesen zurück
Veröffentlicht:30.04.2013, 19:00

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Stadt und Regierungspräsidium Tübingen sind sich einig, was die Ablehnung des Baus eines Kauflandmarkts auf dem ehemaligen Kuttergelände am Bahndamm angeht: Die Behörde hat den Widerspruch gegen die städtische Ablehnung des Bauvorentscheids zurückgewiesen. Diese Entscheidung hat Oberbürgermeister Michael Lang dem Gemeinderat mitgeteilt. Lang wertete den Befund des RP „als wichtigen Etappenschritt“. Und Stadtbauamtsleiter Martin Lohr ergänzte auf SZ-Nachfrage: „Die Widerspruchsentscheidung bestätigt uns im Grunde in unserer Rechtsauffassung. Das ist schon mal ein erster Schritt.“

Konkret: Die Stadt begründet im Kern formal ihren Widerstand gegen den Kauflandmarkt mit gültigen Bebauungsplänen. Auf dem ehemaligen Kutterareal schließt dieser laut Lohr großflächigen Einzelhandel ab einer Größe von 800 Quadratmetern aus. Kaufland hingegen plant mit 3000 Quadratmetern.

Breiter politischer Wille

Hinter diesen juristischen Beweggründen steckt der politische Wille von Stadt und der breiten Mehrheit des Gemeinderats, einen Kaufland an dieser Stelle verhindern zu wollen. Ein entsprechendes Votum hatte der Rat im vergangenen Jahr abgegeben, nachdem bekannt geworden war, dass der Einzelhandelsriese das Gelände dem Memminger Bauunternehmen Kutter abgekauft hatte. Unterfüttert worden war dieser Wille durch ein überarbeitetes Einzelhandelskonzept, das unter anderem den Schutz des Einzelhandels in der Altstadt zum Ziel hat.

Kaufland hatte eine Bauvoranfrage für den Markt gestellt und war außerdem vor das Verwaltungsgericht gezogen, weil das Unternehmen der Stadt – vereinfacht gesagt – Untätigkeit in der Angelegenheit vorwirft.

Mit der Ablehnung des Widerspruchs dürfte klar sein, dass der Streit zwischen Kaufland und Kutter vom Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden wird. Bauamtsleiter Martin Lohr geht davon aus, dass über die Klage aber nicht vor dem Sommer oder Spätsommer entschieden werden wird.

Zu den Erfolgsaussichten wollte er keine Einschätzung abgeben. Nur soviel sagte er: „Vor Gericht und auf hoher See...“