
Weil ein Mann aus der Region, der bereits in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg einsitzt, gewaltsam versucht hatte, in eine Apotheke einzudringen, ist er vom Amtsrichter in Wangen vor Kurzem zu einer weiteren Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Mit einem Brecheisen machte sich der Mann in einer Nacht im Februar 2019 an der Tür einer Apotheke in Isny zu schaffen. Dabei verletzte sich der Eindringling am Arm, Blutspuren blieben am Mauerwerk zurück. „Als ich bemerkte, dass ich es nicht schaffe, die Türe aufzuhebeln, wurde mir erst bewusst, was ich da eigentlich tue“, sagte der Angeklagt, als er vom Richter das Wort bekam.
Schließlich habe er, ohne die Geschäftsräume zu betreten, einen Rückzug gemacht. Die Tat gestand der Mann in vollem Umfang. Sein Motiv sei Geldnot gewesen, da er zu dem Zeitpunkt ohne Arbeit gewesen sei. „Dachten Sie denn, die Kasse ist offen“, wollte der Richter wissen. Wäre er soweit gekommen, hätte er auch die Schublade aufgehebelt, war die Antwort des Angeklagten.
Mann wollte Drogen kaufen
Mit dem erbeuteten Geld beabsichtigte der Mann Drogen zu kaufen. Zwar sei er nicht unter Suchtdruck gestanden, aber in regelmäßigen Abständen habe er damals Marihuana konsumiert, so der Angeklagte. Das Blut im Mauerwerk wurde im Labor untersucht, dabei seien die DNA-Treffer identisch mit der Person, die sich jetzt zu verantworten hat.
Dessen aktuelle Gefängnisstrafe des Mannes endet im Juli in diesem Jahr. Eine vorzeitige Entlassung käme nicht infrage, aber bei guter Führung könne man über eine externe Beschäftigung nachdenken, sagte der Verteidiger. Sein Mandant habe vor, wieder auf den Bau zurückzukehren.
Lange Liste an Straftaten
Der Auszug aus dem Bundeszentralregister legte eine lange Liste an Straftaten zutage, die auf das Konto des Angeklagten gehen. Insgesamt verlas der Richter 14 Einträge. In den vergangenen Jahren hat der Mann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, versuchtem schweren Raub und noch einigen anderen Delikten gegen das Gesetz verstoßen.
Für die Staatsanwältin stimmte das Geständnis des Angeklagten mit den Vorwürfen aus der Anklageschrift überein. Strafbar wegen Sachbeschädigung. Die Einsicht, die der Angeklagte an den Tag legte, hielt sie ihm zugute. Darüber hinaus läge die Tat ja auch schon zwei Jahre zurück. Dennoch habe sich der Angeklagte nicht von seinen zahlreichen Freiheitsstrafen beeindrucken lassen. Eine Bewährungsstrafe sei demnach nicht zu verantworten. Daher plädierte die Staatsanwältin auf eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten.
Keine Bewährung
„Eine Strafe auf Bewährung kommt nicht infrage. Aber hier endet auch schon meine Übereinstimmung zum Urteil der Staatsanwältin“, sagte der Verteidiger. Sein Mandant habe spontan und dilettant gehandelt. Der eigentliche Einbruch habe nicht stattgefunden. Daher empfand der Verteidiger eine Gefängnisstrafe von drei Monaten als gerechtfertigt in Tat und Schuld.
Das letzte Wort vor der Urteilsfindung durch den Richter hatte der Angeklagte. „Es tut mir aufrichtig leid. Ich habe einen riesigen Fehler gemacht und hoffe sehr, nochmal eine Chance zu bekommen“.
„Die Tat hat sich so zugetragen und ist als versuchter Diebstahl zu ahnden“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Schaden der Türe sei mit 1500 Euro auch nicht unerheblich. Doch der Versuch des Einbruchs sei in einem relativ frühen Stadium gescheitert. Dennoch sprach auch nach Meinung des Richters die hohe Rückfallgeschwindigkeit gegen den Angeklagten.
Und auch wenn er vorhabe, als Bauarbeiter eine Stelle zu finden, könne man derzeit von keiner guten Sozialprognose sprechen. Daher empfand der Richter eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten für angemessen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.