
Groß war die Aufregung am Dienstag bei den Friseuren im Bodenseekreis: Nach der neuen Coronaverordnung dürfen sie nur den Kunden die Haare schneiden, die einen aktuellen, negativen Schnelltests nachweisen können.
Dabei reicht – anders als in der SZ am Dienstag berichtet – ein mitgebrachter, selbst durchgeführter Test nicht aus. Darauf weist der Fachverband der Frisöre und die Kreishandwerkerschaft hin.
Private Selbsttests nicht zulässig „Der Schnelltest muss in einem Testzentrum oder in einer Teststelle durchgeführt ...