
Nach Angaben von Beschäftigten, die sich im Malerbetrieb eines Unternehmers aus der Region befinden sollten, hätte dieser Sozialabgaben an die Techniker-Krankenkasse abführen müssen. Diese Arbeitsanteile wurden jedoch nie gezahlt, weil die Arbeiter gar nicht existierten. Dafür musste sich der Mann nun vor dem Amtsgericht Wangen verantworten.
Die fünf abgebildeten „Arbeiter“, die der Angeklagte auf seiner Homepage veröffentlichte, waren Verwandte und Freunde. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Rechnungen aus dem Jahr 2018 gefunden, die dokumentierten, dass Aufträge mit einer Summe von 248 000 Euro getätigt wurden.
„13 Stunden gearbeitet“
„Wie haben Sie das geschafft“, wollte der Richter wissen. „Habe 13 Stunden gearbeitet. Ich wollte arbeiten, arbeiten, um Geld für meine Familie zu verdienen und um Schulden zu bezahlen, die aus meiner früheren Spielsucht entstanden sind“, sagte der Angeklagte. Für einen großen Auftrag habe er drei polnische Subunternehmer angeheuert.
In den Unterlagen des Mannes wurde auch ein Stundenzettel gefunden. „Der war für Schneeräumen“, erklärte der Mann, als ihn der Richter darauf ansprach. Der Hausverwaltung habe er angegeben, dass er mit drei Männern den Schnee schippe. Auch das habe er in Wirklichkeit alleine gemacht. Von zwei Uhr nachts bis zehn Uhr morgens habe er dafür gearbeitet. Die Bürokratie habe ihn einfach überfordert. Das Geld für die Aufträge seien auf das Konto seiner ehemaligen Freundin gegangen. Er habe nicht gewusst, dass das verboten ist.
„Die fünf Leute auf der Homepage waren nur gestellt. Warum haben Sie das gemacht?“
„Die fünf Leute auf der Homepage waren nur gestellt. Warum haben Sie das gemacht“, wollte der Richter wissen. Daraufhin meinte der Angeklagte, dass es nicht gut bei den Auftraggebern rüber komme, wenn sie sehen würden, dass er alleine ist. Inzwischen habe der Mann seine Selbstständigkeit aufgegeben. Ab März werde er eine neue Stelle als Angestellter beginnen.
Ein Sachbearbeiter, der mit dem Fall betraut sein soll, wurde zur Verhandlung am Dienstagvormittag als Zeuge geladen, erschien aber nicht. Der Richter war der Meinung, dass man in dieser Verhandlung ohne weitere Zeugen nicht weiterkomme. Zuvor wollte er aber noch klarstellen, dass die Aussagen des Angeklagten ihm sehr konstruiert vorkämen. Schließlich seien die Aufträge da gewesen. Er habe angegeben, diese und jene Mitarbeiter zu beschäftigen. Und auf der Homepage seiner Firma habe er sich nicht als Einzelunternehmer dargestellt. „Sollte es etwas zu gestehen geben, möchte ich Sie bitten, dies hier und heute einzuräumen, bevor wir in die umfangreiche Beweisaufnahme eintreten müssen“, sagte der Richter zum Angeklagten.
Für Folgeprozess sollen Zeugen geladen werden
Nach einer kurzen Beratungszeit zwischen Verteidiger und Mandant wurde entschieden, dass die Verhandlung unterbrochen wird, um zu einem anderen Zeitpunkt fortgeführt zu werden. Die Staatsanwältin regte noch an, dass man sich davor Gedanken machen müsse, welche Zeugen man für den Folgeprozess einladen solle.