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Päckchen

Für wen waren die Päckchen mit Dopingmittel bestimmt?

Wangen / Lesedauer: 2 min

Undurchsichtiger Fall veranlasst Richter und Staatsanwalt in Wangen dazu, ein Urteil erst nach weiteren Ermittlungen zu fällen
Veröffentlicht:16.05.2019, 07:00

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Durch den Postboten sind die Päckchen in das Haus des Angeklagten gebracht worden. Der Inhalt: Anabolika im Wert von 800 Euro, die zur Steigerung der sportlichen Leistung dienen sollen. Angenommen wurden die Sendungen jedoch von der Ehefrau des Empfängers, der heute vor Gericht stand.

Diese erklärte, dass sie einem Nachbarn, der behauptete kein eigenes Konto zu besitzen, einen Gefallen getan habe. Adressiert waren die Päckchen jedoch auf ihren Mann, der nun auf der Anklagebank saß und erst von deren Inhalt erfahren habe, als die Schrift zur Anklage kam. Der Mann aus dem Raum Isny erklärte, dass der Nachbar ein Landsmann aus dem Kosovo sei und damals noch im gleichen Haus wohnte. Er sei zudem ein Freund der Familie gewesen und war öfters beim Essen da. Inzwischen wurde der Mann jedoch wieder in den Kosovo zurückgeschickt, da er unter Angabe falscher Personalien hier in Deutschland lebte.

Jahresabonnement bei Fitnessstudio

Vor dem Eintreffen der Sendungen, habe er der Ehefrau des Angeklagten immer das Geld in bar zukommen lassen. „Treiben Sie denn selber auch Sport?“, wollte der Richter vom Angeklagten wissen. Dieser musste zugeben, dass er ein Jahresabonnement bei einem Fitnessstudio hat und in unregelmäßigen Abständen dieses auch in Anspruch nähme. Jedoch betreibe er eher Kraftsport und kein Bodybuilding.

Die Päckchen habe er nie auch nur einmal zu Gesicht bekommen. Denn gleich nachdem seine Frau diese in Empfang genommen hat, seien sie auch schon vom Nachbar geholt worden. Dabei hat der Verwender peinlich genau darauf geachtet, dass sein Name in keiner Form von Schriftverkehr auftaucht.

Zwar wollte die Frau des Angeklagten im Zeugenstand zu der Situation Stellung nehmen, konnte aber den Fragen des Richters aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht folgen. „Es fehlen ermittlungstechnisch noch zahlreiche Details“, erklärte der Richter. In einem Fortsetzungstermin soll ein vereidigter Dolmetscher dafür Sorge tragen, dass die Frau des Angeklagten angehört werden kann. „Dazu müssen noch Konten, Mailadressen, Postverkehr und weitere dazugehörige Kanäle sorgfältiger überprüft werden“, gab der Richter dem Staatsanwalt zu bedenken.

Hinzu kommt die Tatsache, dass der Angeklagte bereits vorbestraft ist wegen Körperverletzung, Betrug sowie unerlaubtem Führen einer Waffe. Daher war man sich im Gerichtssaal einig, dass weitere Nachforschungen Licht ins Dunkel des Falles bringen sollen und eine Entscheidung erst nach erweiterter Aufklärung getroffen werden kann.