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Kiesabbau

Kiesabbau: Der Streit geht weiter

Vogt / Lesedauer: 3 min

Nach dem SZ-Interview mit Walter Sieger vom Landratsamt Ravensburg sieht der Sprecher der Interessengemeinschaft Grenis/Grund, Bruno Werner von Kreit, die schlimmsten Befürchtungen übertroffen.
Veröffentlicht:28.03.2018, 15:51

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Nach dem SZ-Interview vom 8. März mit dem zuständigen Dezernatsleiter Walter Sieger vom Landratsamt Ravensburg sieht der Sprecher der Interessengemeinschaft Grenis/Grund, Bruno Werner von Kreit, die schlimmsten Befürchtungen übertroffen.

Thema ist der Kiesabbau in Grenis und der geplante Abbau im Vogter Teilort Grund, der in heftiger Kritik steht. In einer Pressemitteilung kritisiert von Kreit: „Der Abbau liegt ausschließlich in der Hand des Unternehmers. Herr Sieger unterscheidet nicht einmal zwischen den Begriffen Genehmigung und Genehmigungsverfahren. Er tut auch so, als würde es dieses Ausschlussgebiet für den Kiesabbau in Grund nicht geben, wenn man geahnt hätte, dass dort jemand abbauen will.“

Die Frage zur Genehmigung der Asphaltmischanlage sieht die IG nicht beantwortet, obwohl sie ins Ressort des Landratsamtes fällt. „Was nützen von Juristen formulierte Texte, wenn diese später einfach als ‚schwer verständlich’ abgetan und umgedreht werden können? Tatsächlich war nämlich von einem Ende des Kiesabbaus die Rede, nicht vom Erlöschen einer Genehmigung.“ Im Interview erklärt Walter Sieger, dass diese Formulierung so üblich ist, damit man beispielsweise bestimmte Regeln oder Richtwerte nachjustieren könne.

Überrascht sei die IG, weil das Wort „Satellitenkonzept“ nicht mehr in den Mund genommen werde und Walter Sieger von „eigenständiger Genehmigung“ spricht. „Vielleicht hat sich mittlerweile herumgesprochen, wie angreifbar die Argumentationslinie des Betreibers ist“, so die IG. Heftig kritisiert die IG die Haltung von Walter Sieger zum Zielabweichungsverfahren: „Das Landratsamt, für das doch Abwägungen zum täglichen Geschäft gehören müssten, sieht hier nur Totschlagargumente gefragt. Die Erholungsfunktion, die verkehrliche Situation, die Schutzwürdigkeit der eiszeitlichen Landschaft – dazu dürfte das Landratsamt durchaus eine fachliche Haltung haben, die in das ZAV hätte einfließen können.“

Seinen bizarren Höhepunkt erreicht das Interview nach Meinung der IG an der Stelle, wo die Weißenbronner Quellen „durch einen definierten Kenntnisstand geschützt sind“: „Dieser Kenntnisstand ist ein von einem nicht genannten Gewährsmann vermutetes Objekt, nämlich ein ‚mineralischer Rücken’. Selbst wenn es so wäre, dass dieses vermutete Ding die Einzugsgebiete hermetisch voneinander trennt? Stellt das Amt die Lizenz aus, dieses Grundwasser zu verschmutzen, nur weil man seinen weiteren Weg nicht kennt?“ Bei der IG würde es niemanden verwundern, wenn das Landratsamt mit dem Hausgeologen der Betreiberfirma Meichle und Mohr zusammenarbeite, so Werner von Kreit.

Bürgern reinen Wein einschenken

Dankbar sei man für die Formulierung „Minimierung der Gefährdung“ – er würde also die Existenz eines Risikos nicht bestreiten. Im Zusammenhang mit dem anschließenden Deponiebetrieb, der gerne als „Wiederherstellung des Landschaftsbildes“ verklärt werde, müsse die IG die Aussagen Siegers infrage stellen: „Zum einen ist es zweifelhaft, ob genügend sauberes Material zur Verfügung steht. Und zum anderen werde die Deponie ‚in der beantragten Geometrie’ weitere Kiese überdecken und diese Rohstoffe einer möglichen künftigen Förderung entziehen, was nicht zulässig ist.“ Dies sei für die IG ein weiterer Beweis, dass es in Grund immer weiter gehen wird, bis zur Erschöpfung, bis zum Sankt-Nimmerleinstag, oder solange der Inhaber der Betreiberfirma das will.

Bisher habe noch niemand den betroffenen Bürgern reinen Wein eingeschenkt. Nun wisse man, dass der Unternehmer den Takt vorgebe und das Landratsamt eigene Expertisen gar nicht nötig habe, so die IG in ihrer Pressemitteilung.