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Grundrechtsrückgabe für Corona-Geimpfte - ja oder nein? Sagen Sie uns Ihre Meinung

Ravensburg / Lesedauer: 2 min

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht fordert, Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte unter einer zentralen Bedingung aufzuheben. Was denken Sie dazu?
Veröffentlicht:22.01.2021, 11:00

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DAS THEMA: Grundrechtsrückgabe für Corona-Geimpfte - ja oder nein?

Hintergrund:

  • Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat sich dafür ausgesprochen, Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte möglichst aufzuheben. „ Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um die Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen “, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
  • Allerdings kommt die Aufhebung von Einschränkungen für Lambrecht nur in Frage, wenn wissenschaftlich sicher belegt ist, dass die Impfung auch vor einer Weitergabe des Virus schützt . Zu dieser Frage wagt die Wissenschaft noch keine endgültige Antwort.
  • Außenminister Heiko Maas, hatte sich vergangenen Sonntag dafür ausgesprochen, Menschen mit Corona-Impfung früher als anderen den Besuch von Restaurants oder Kinos zu erlauben. Er sprach auch von der bisher ungeklärten Frage, ob Geimpfte auch andere anstecken können, argumentierte aber gegenüber „Bild“ etwas weiter: „ Ein Geimpfter nimmt niemandem mehr ein Beatmungsgerät weg . Damit fällt mindestens ein zentraler Grund für die Einschränkung der Grundrechte weg.“
  • Die Union hält die Debatte zumindest für verfrüht . Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Donnerstag gesagt: „Wir wissen nicht, ob der Geimpfte andere anstecken kann. So lange stellt sich die Frage von Privilegien überhaupt nicht.“
  • Auch die Staatschefs der EU-Nationen haben in ihrer Videoschalte am Donnerstagabend über Privilegien für geimpfte Personen diskutiert: Alle finden einen europäischen Impfpass im Prinzip gut . Als medizinisches Dokument, in dem festgehalten ist, wer wann mit welchem Impfstoff geimpft wurde. Die Debatte aber, ob der echenland vorgeschlagen, oder ins Kino gehen kann , diese Debatte komme zu früh.

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