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Polizei löst „Corona-Partys“ auf

Ravensburg / Lesedauer: 2 min

Zahlreiche Verstöße gegen Einschränkungen – Dazu kommen Beleidigungen
Veröffentlicht:02.04.2020, 21:03

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Steigende Temperaturen locken die Menschen nach draußen. In Zeiten Corona bedingter Einschränkungen führt das zur Missachtung geltener Regeln – auch innerhalb von Häusern. Das ist die Quintessenz des Ravensburger Polizeipräsidiums nach zwischen Montag und Mittwoch erfolgten Kontrollen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodensee. Dabei wurden rund 300 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt.

„Leider mussten die Beamtinnen und Beamten mit zunehmend steigenden Temperaturen, wie schon am vergangenen Wochenende, vermehrt Gruppen, insbesondere junger Menschen, im öffentlichen Raum antreffen, die sich nicht an die geltenden Vorschriften hielten und gegen das Kontaktverbot verstießen“, heißt es in einer am Donnerstag vom Präsidium veröffentlichten Bilanz.

Dabei stellten die Einsatzkräfte nicht nur Personen im Freien, sondern auch in Gebäuden fest, die dort private Feiern mit teilweise einem guten Dutzend Teilnehmer veranstalteten. Als eine Streifenwagenbesatzung am späten Dienstagabend gegen 23 Uhr eine Garage in Weingarten überprüfte, aus der laute Musik drang, flüchteten einige der Party-Gäste, heißt es in der Mitteilung. Die anderen sieben zeigten wenig Verständnis für die polizeiliche Kontrolle und verhielten sich sehr aggressiv gegenüber den Beamten.

Ein 15-Jähriger, der die Polizisten überdies beleidigte und deutlich unter Alkoholeinwirkung stand, wurde demnach von der Streifenwagenbesatzung in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle gebracht, wo er einem Erziehungsberechtigten übergeben wurde. Der Jugendliche und die anderen Partyteilnehmer werden wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt, der 15-Jährige hat sich ferner wegen Beleidigung zu verantworten.

Ebenso angezeigt wurden laut Polizei sieben Personen, die am Mittwochabend bei einer privaten Feier im Garten eines Ravensburger Wohnhauses angetroffen wurden. Auch hier zeigte sich insbesondere die Gastgeberin uneinsichtig. Die Party wurde von den Beamten aufgelöst, die Gäste nach Hause geschickt und die Betroffenen angezeigt.

Im Hinblick auf das Wochenende weist die Polizei darauf hin, dass Grillen oder andere Feiern im öffentlichen Raum, aber auch auf Privatgelände untersagt ist, sofern es sich nicht um Familienangehörige oder Personen aus einem Haushalt handelt.